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Evaluation von Studium und Lehre im Fach Rechtswissenschaft ...

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Selbstbeschreibung<br />

Kieler Fakultät versucht gegenzusteuern, indem sie die Teilnahme an<br />

einem Seminar zur Voraussetzung für die Verleihung des akademischen<br />

Grades „Diplomjuristin/Diplomjurist“ macht, indem sie die universitäre<br />

Schwerpunktbereichsprüfung seminarähnlich ausgestaltet, um die Kandidatinnen<br />

<strong>und</strong> Kandidaten zur Vorbereitung in ein Seminar „zu locken“,<br />

<strong>und</strong> indem sie ein Kieler Seminarreferat zur Promotionsvoraussetzung<br />

erklärt.<br />

1.1.2 <strong>Fach</strong>spezifische Fremdsprachenausbildung, fremdsprachige<br />

Moot Courts <strong>und</strong> Auslandsstudium<br />

Außerdem bietet die Fakultät seit dem WS 2007/08 über das Pflichtprogramm<br />

in fachspezifischer Fremdsprachenausbildung hinaus ein Zertifikatsstudium<br />

„fachspezifische Fremdsprachenausbildung“ an, das die<br />

Studierenden während vier Semestern intensiv in die englische Rechtssprache<br />

<strong>und</strong> die Gr<strong>und</strong>lagen des anglo-amerikanischen Rechts einführt<br />

(dazu noch näher unter B.1.2.2). Jeweils <strong>im</strong> Wintersemester beginnen 25<br />

Studierende mit diesem auf zwei Jahre angelegten Zertifikatsstudium, so<br />

dass an diesem ab dem WS 2008/09 gleichzeitig 50 Studierende teilnehmen.<br />

Weiterhin bemüht sich die Fakultät darum, Studierende für die<br />

Teilnahme an fremdsprachigen internationalen Moot Courts zu gewinnen<br />

(insbesondere die englischsprachige „Philip C. Jessup International Law<br />

Moot Court Competition“, an der jedes Jahr ein Kieler Team teiln<strong>im</strong>mt,<br />

<strong>und</strong> den französischsprachigen “Concours Charles Rousseau“, beide mit<br />

völkerrechtlichem Schwerpunkt; daneben den ebenfalls englischsprachigen<br />

„Willem-Vis-Wettbewerb“ zum internationalen Wirtschaftsrecht).<br />

Schließlich wird aktiv für ein Auslandsstudium <strong>im</strong> Rahmen des ERAS-<br />

MUS-Programms geworben (s.u. B.1.4.3). Die Teilnahme an Moot<br />

Courts <strong>und</strong> Auslandsstudien wird vom JPA erleichtert durch eine relativ<br />

großzügige Handhabung der Ausnahmeregelung zum Examensfreiversuch,<br />

der nur solchen Studierenden offen steht, die sich frühzeitig zum<br />

Examen melden: Auslandssemester <strong>und</strong> das für eine Moot Court-<br />

Teilnahme eingesetzte Semester bleiben bei der Fristberechnung unberücksichtigt.<br />

1.1.3 Studienerfolgsquote, Durchschnittsnote <strong>und</strong> Maßnahmen zu<br />

ihrer Erhöhung<br />

Eine Studienerfolgsquote <strong>von</strong> durchgängig um 70% kann sich <strong>im</strong> Vergleich<br />

mit den anderen Studienorten sehen lassen. Die Zahlen werden<br />

durch den neuesten Jahresbericht des JPA für das Prüfungsjahr 2007<br />

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