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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

- Im Rahmen der Neubeschaffungen von Fahrzeugen der Landesdienststellen und der<br />

Städte und Gemeinden im Ballungsraum soll auf Fahrzeuge mit geringer Feinstaub- und<br />

Stickoxidemission geachtet werden.<br />

- In Absprache mit dem NVV bzw. der KVG wird bei Ausschreibung von Verkehrsdienstleistungen<br />

zwingend der Einsatz von Fahrzeugen mit geringer Feinstaub- und Stickoxidemission<br />

gefordert.<br />

- Schrittweiser Ausbau des ÖPNV-Angebotes entsprechend den Festlegungen im Gesamtverkehrsplan<br />

für das Gebiet des ZRK (Straßenbahnstreckenverlängerungen, RegioTram-<br />

Projekt).<br />

- Beschleunigung und Verflüssigung des ÖPNV innerhalb des gesamten Streckennetzes.<br />

- Weitere Verstätigung des Verkehrsflusses auf den Hauptverkehrsstraßen durch entsprechende<br />

Signalregelungen.<br />

- Weitere Ausbau Park and Ride Parkplätze im Ballungsraum <strong>Kassel</strong>.<br />

- Sukzessive Steigerung des Anteils des Radverkehrs am Gesamtverkehr.<br />

- Prüfauftrag für die Einrichtung einer Umweltzone <strong>Kassel</strong>er Becken. In einer großräumig<br />

ausgeschilderten Umweltzone dürfen nur Kraftfahrzeuge mit geringen Emissionen entsprechend<br />

der Kennzeichnungsverordnung fahren. Zurzeit werden die Auswirkungen einer<br />

Umweltzone beim Hessischen Umweltministerium ermittelt. Das Ergebnis soll Anfang<br />

2008 vorliegen.<br />

Weitere flankierende Maßnahmen zur Verbesserung der Luftqualität sind u.a. der emissionsarme<br />

Betrieb von Baustellen, die Umstellung von veralteten Heizungsanlagen auf moderne<br />

emissionsarme Anlagen und eine verstärkte Öffentlichkeitsarbeit (Information über die Belastungssituation).<br />

Ob die vorgenannten Maßnahmen ausreichen, um die gesetzlichen Anforderungen zur Luftreinhaltung<br />

zu erfüllen, muss abgewartet werden.<br />

Der Luftreinhalte- und Aktionsplan für den Ballungsraum <strong>Kassel</strong> steht im Internet unter<br />

www.HMULV.Hessen.de zum Download zur Verfügung.<br />

4.1.3.3 Lärmminderung<br />

Die europäische Umgebungslärmrichtlinie ist nationalrechtlich im Bundesimmissionsschutzgesetz<br />

(§ 47 a - f) umgesetzt worden.<br />

Danach wird zuerst eine landesweite Lärmkartierung von Hauptverkehrswegen (über ca.<br />

16.500 Kfz / 24 Stunden bzw. 164 Züge / 24 Stunden) und Großflughäfen (über 137 Bewegungen<br />

/ 24 Stunden) verlangt.<br />

Zurzeit wird in Hessen die Arbeit zur Lärmkartierung (Straße) durch das Hessische Umweltministerium<br />

vorangetrieben. Die Lärmkartierung „Schiene“ erfolgt durch das Eisenbahn-<br />

Bundesamt.<br />

In einem zweiten Schritt sind Lärmaktionspläne unter Mitwirkung der Öffentlichkeit aufzustellen.<br />

Hier sind für die übermäßig belasteten Bereiche lärmreduzierende Maßnahmen durchzuführen.<br />

Im Bundesimmissionsschutzgesetz ist geregelt, dass die Kommunen für die Lärmminderungsplanung<br />

zuständig sind. Die Landesbehörden sollen die Gemeinden bei dieser Aufgabe<br />

maßgeblich unterstützen.<br />

Für die Verbandskommunen ist ein erstes Informationsgespräch im Frühjahr 2007 vorgesehen.<br />

Aufgrund des Redaktionsschlusses zum <strong>Landschaftsplan</strong> liegen weitergehende Erkenntnisse<br />

zur Lärmminderungsplanung derzeit nicht vor.<br />

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