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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

4. Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete<br />

a) Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG<br />

Bestehende Flächen Der gesamte Bereich liegt im LSG<br />

Naturschutzrecht<br />

Verträglichkeitsprüfung Verlust der Funktionen des Landschaftsschutzgebietes<br />

b) Verträglichkeitsprüfung bezügl. der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH- und<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Bestehende FFH- bzw. keine<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

c) Flächen nach § 31 HENatG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

d) Flächen nach anderem Recht<br />

Bestehende Flächen Wasserschutzzone III im östlichen Teilbereich, HQ<br />

Verträglichkeitsprüfung Es sind keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten<br />

5. Zusammenfassende Bewertung<br />

Der Eingriff steht im Widerspruch zum naturschutzfachlichen Leitbild. Erheblich negative<br />

Auswirkungen sind insbesondere in Bezug auf die Umweltgüter Boden mit dem Verlust<br />

wertvoller landwirtschaftlicher Böden, Pflanzen/Tiere mit dem Verlust eines regionalen<br />

Brut- und Rastgebietes sowie Landschaft mit dem großräumigen Verlust eines Naherholungsraumes<br />

und des Landschaftsbildes, die nahezu gleichbedeutend mit den Funktionen<br />

des LSG sind, zu erwarten. Ob in Bezug auf die klimatische Situation eine Erheblichkeit<br />

vorliegt, sollte ein Klimagutachten feststellen.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Ausgleich<br />

Vermeidung und Maßnah- Maßnahmenpool des LP<br />

men zum Ausgleich nach der<br />

naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung<br />

<strong>Kassel</strong> Nr. 10086<br />

Planungsziel + Lage<br />

RPN 2000:<br />

FNP: Darstellung als Verkehrsfläche<br />

Lage: Rothenditmold, nördlich der Gleisanlagen zum Kulturbahnhof, Größe ca. 6,6 ha<br />

1. Leitbild des Landschaftsraumes<br />

Durch Großvegetation entlang des Straßennetzes, von Parzellengrenzen und Gewässerläufen<br />

gegliedertes städtisches Siedlungsgebiet.<br />

Sicherung / Weiterentwicklung begrünter Straßen, Quartiers- und Spielplätze als wohnungsnahe<br />

Freiräume. Soweit möglich Verknüpfung der einzelnen Teilräume zu einer netzartigen<br />

Struktur auf Stadtteilebene mit Anbindung an umgebende Landschaftsräume.<br />

Sicherung / Weiterentwicklung des Döllbachgrünzugs mit anschließenden Grün-, Sport- und<br />

Brachflächen als quartiers- und stadtteilbezogene Freiräume und Naherholungsbereiche mit<br />

gleichzeitig bedeutender lokalklimatischer Ausgleichsfunktion und Biotopfunktion;<br />

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