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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Weiterer Konfliktpunkt:<br />

• Entlang der Lützel grenzt die Ackernutzung zu nah ans Ufer. Die Bewirtschaftung trägt so<br />

zur schlechteren Wasserqualität bei.<br />

Landschaftsraum 97 - Altenritter Baunatal<br />

Der abwechslungsreiche kleine LR mit einem ansprechenden Landschaftsbild liegt im LSG<br />

und grenzt direkt an das Stadtgebiet.<br />

Folgende Konflikte bestehen in diesem <strong>Raum</strong>:<br />

• Die Ackernutzung grenzt zu nah an die Fließgewässerufer. Spritz- und Düngemittel können<br />

direkt in die Fließgewässer gelangen und tragen somit zur angeführten schlechten<br />

Wasserqualität bei.<br />

• Auf einigen Standorten besteht Ackernutzung auf Böden mit „mäßiger“ Erosionsgefahr<br />

durch Wasser. Es besteht die Gefahr, naturnahe Saum- und Randstrukturen durch Bodenabtrag,<br />

Dünge- und Spritzmittelausträge zu beeinträchtigen.<br />

• Die L 3218 behindert den Kaltluftabfluss entlang der Bauna, sodass es zu einem verzögerten<br />

Abfluss kommen kann.<br />

• Die B 520 führt am nördlichen und die Altenritter Straße am westlichen Rand des LR entlang.<br />

Sie beeinträchtigen den Naherholungswert des Landschaftsraumes und die angrenzende<br />

Wohnlage optisch und durch Lärmemissionen und Schadstoffbelastungen.<br />

Landschaftsraum 98 - Waldkomplex Baunsberg<br />

Das Waldgebiet am Baunsberg umfasst den Biotopkomplex 2 einschließlich des NSG<br />

Baunsberg. Der naturnahe, strukturreiche Lebensraum liegt im LSG und ist gegenüber Störungen<br />

besonders empfindlich.<br />

Die meisten Wechselwirkungen bestehen im Zusammenhang mit der Erholungsnutzung, die<br />

durch die ortsnahe Lage und das hochwertige Landschaftsbild angeregt wird sowie mit dem<br />

Straßenverkehr. Der Baunsberg ist Erholungswald gem. Hess. Forstgesetz.<br />

• Störung der Tiere und daher auch Gefährdung störempfindlicher Arten durch das Verlassen<br />

der Wege (Eindringen in die Rückzugsbereiche der Tiere), freilaufende Hunde und<br />

Lärm.<br />

• Beeinträchtigung und Selektion des Pflanzenlebens und somit Verdrängung seltener und<br />

sensibler Arten durch Vertritt abseits der Wege, Schädigungen des Wurzelwerks und das<br />

Sammeln von Pflanzen.<br />

• Zerstörung von Naherholungseinrichtungen sowie starke Schädigungen der Waldwege,<br />

Schäden an der Verjüngung durch Vertritt und aufgeschreckte Tiere (Stressverbiss) führen<br />

zu hohen forstwirtschaftlichen Kosten und daher zunehmend zu Unmut gegenüber<br />

diesen Formen der Erholungsnutzung.<br />

• Die an der nördlichen Gemarkungsgrenze verlaufende A 44 und die nordöstlich querende<br />

B 520 zerschneiden das Waldgebiet am und um den Baunsberg. Sie beeinträchtigen das<br />

Landschaftsbild und bilden eine Barriere zur angrenzenden Gemarkung. Insbesondere<br />

die Autobahn behindert die Ausbreitungs- und Wandermöglichkeiten für Tierarten und<br />

trägt zur Verinselung der Populationen bei. Beide Straßen stören den sensiblen Landschaftsraum<br />

mit Lärm- und Schadstoffbelastungen.<br />

Landschaftsraum 99 - VW-Werk Baunatal<br />

Der große, industriell geprägte LR weist vor allem Konflikte im Zusammenhang mit Straßen,<br />

Versorgungseinrichtungen und Industrieflächen auf. Der gesamte LR liegt im Heilquellenschutzgebiet,<br />

größere Flächenteile östlich der A 49 gehören zu einer Wasserschutzzone III.<br />

Der LR wirkt in seinem Gesamterscheinungsbild negativ und beeinträchtigt daher die Erholungsnutzung.<br />

Ein Hauptkonfliktschwerpunkt sind die großen um und durch das Gebiet führenden Verkehrswege.<br />

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