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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Boden<br />

Verlust von ca. 0,9 ha landwirtschaftlich und gärtnerisch genutzter Flächen mit sehr hohem<br />

Ertragspotential. Versiegelung von ca. 0,3 ha. Verlust der Bodenfunktionen auf einer Flächen<br />

von ca. 0,3 ha.<br />

Wasser<br />

Keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten<br />

Klima/Luft<br />

Verlust von Kalt-/Frischluftproduktionsflächen ohne erhebliche Auswirkungen auf klimaökologische<br />

Defizitbereiche.<br />

Landschaft<br />

Verlust von Einzelbäumen als wertvolle Gestaltungselemente des Ortsrandes.<br />

Beeinträchtigung der Naherholung durch Verlust eines reichstrukturierten Ortsrands.<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete<br />

a) Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Naturschutzrecht<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

b) Verträglichkeitsprüfung bezügl. der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

Bestehende FFH- bzw. keine<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

c) Flächen nach § 31 HENatG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

d) Flächen nach anderem Recht<br />

Bestehende Flächen Wasserschutzzone III B, HQ<br />

Verträglichkeitsprüfung Keine erhebliche Betroffenheit<br />

5. Zusammenfassende Bewertung<br />

Der geplante Eingriff entspricht nicht dem naturschutzfachlichen Leitbild. Selbst bei Aufbau<br />

eines neuen Ortsrandes werden die Auswirkungen insgesamt negativ sein. Eine Erheblichkeit<br />

kann aufgrund der örtlichen Situation und Größe jedoch nicht belegt werden.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Ausgleich<br />

Vermeidung und Maßnahmen<br />

zum Ausgleich nach<br />

der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung<br />

weitestgehender Erhalt der Einzelbäume<br />

randliche Eingrünung (neuer Ortsrand) v.a. nach Osten zur Einbindung<br />

in die Landschaft<br />

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