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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Erholungsraum) bahn A 49<br />

b) Bestandsaufnahme der umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine<br />

Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt<br />

Umweltbedingungen/<br />

Gesundheit<br />

(Bestehende Belastungen)<br />

Der Bereich ist geprägt und möglicherweise stark beeinflusst<br />

vom daneben liegenden Umspannwerk (Kraftwerk <strong>Kassel</strong>).<br />

Schädliche Strahlungen sind nicht ausgeschlossen, festgestellter<br />

Altstandort<br />

c) Bestandsaufnahme der umweltbezogenen Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Kultur-/Sachgüter keine<br />

3. Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen<br />

im Plangebiet - Prognose<br />

Mensch<br />

Möglicherweise schädliche Emissionen seitens der BAB sowie des Altstandortes<br />

Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt<br />

Möglicherweise Auswirkungen auf das Brut- und Rastgebiet<br />

Boden<br />

Verlust wertvoller landwirtschaftlicher Böden, Versiegelung und Überbauung von ca. 3,4 ha<br />

Wasser<br />

Erhöhung des oberflächlichen Niederschlagsabflusses, ansonsten keine erheblich negativen<br />

Auswirkungen zu erwarten<br />

Klima/Luft<br />

Reduzierung der Kaltluftentstehungsflächen und Einschränkung des Kaltluftabflusses in einem<br />

für die Durchlüftung des <strong>Kassel</strong>er Beckens bedeutsamen Bereich<br />

Landschaft<br />

Aufgrund der vorhandenen Vorbelastungen keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete<br />

a) Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG<br />

Bestehende Flächen Südwestlich unmittelbar tangierend LSG sowie nordöstlich ab<br />

Naturschutzrecht Dennhäuser Str. LSG<br />

Verträglichkeitsprüfung Keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten<br />

b) Verträglichkeitsprüfung bezügl. der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

Bestehende FFH- bzw. keine<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

c) Flächen nach § 31 HENatG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

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