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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Landschaftsraum Nr. 21: Wald westlich vom Staufenberg<br />

Pflege und Entwicklung<br />

lfd. Nr. Beschreibung mit Ortsbezug<br />

1033<br />

B<br />

Umwandlung der vorhandenen Nadelbaumbestände in standorttypische<br />

Laub- / Mischwälder.<br />

Erhalt<br />

• Sicherung / Weiterentwicklung als strukturreiches Waldgebiet mit gleichzeitiger Biotop-,<br />

Erholungs- und Klimaschutzfunktion.<br />

• Sicherung /Weiterentwicklung arten- und strukturreicher, hinsichtlich der Artenzusammensetzung<br />

an die jeweils kleinräumigen Standortbedingungen angepasste Laub-<br />

/Mischwaldbestände. Bewirtschaftung / Unterhaltung.<br />

• Erhaltung und Weiterentwicklung struktur- und artenreicher Waldaußenränder.<br />

• Eine landschaftsprägende Linde im Bereich des ‚Tanzplatzes’ am südlichen Rand des<br />

Gebietes ist als "besonderes Landschaftselement" nach § 31 HENatG geschützt.<br />

Landschaftsraum Nr. 22: Agrarlandschaft nördlich und östlich vom Kammerberg<br />

Pflege und Entwicklung<br />

lfd. Nr. Beschreibung mit Ortsbezug Priorität<br />

1034<br />

B<br />

1037<br />

S<br />

Offenhaltung des kleinen Talraumes, Erhalt der vorhandenen<br />

Grünlandnutzung, Sicherung / Entwicklung einer überwiegend extensiven,<br />

standortangepassten Grünlandnutzung, Herausnahme<br />

der Gewässerparzelle und kleinflächiger Feuchtbereiche aus der<br />

Beweidung. Entwicklung von Ufersäumen entlang des kleinen<br />

Fließgewässers<br />

Dauerhafter Erhalt der ehemaligen Steinbruchfläche am Kammerberg<br />

als Bereich mit bedeutenden Biotopfunktionen mit gleichzeitiger<br />

Funktion für die extensive Naherholung. Aufgabe der gegenwärtigen<br />

Lagerplatznutzung, Herstellung von Zugängen aus den<br />

umgebenden Siedlungsbereichen, im östlichen Teil Offenhaltung<br />

von Teilflächen durch periodischen Pflegemaßnahmen, im übrigen<br />

Bereich Zulassen der Sukzession.<br />

Erhalt<br />

Erhalt der flächenhaften landwirtschaftlichen Nutzungen, Sicherung / Entwicklung standortangepasster<br />

nachhaltiger Nutzungsformen, Erhalt des vorhandenen Grünlandes, Feldgehölze<br />

im Außenbereich.<br />

Landschaftsraum Nr. 24: Hänge vom Keischel bis zum Mittelberg<br />

Schutz<br />

Der überwiegende Teil des Landschaftsraums ist Bestandteil des LSG und NSG "Keischel<br />

bei Weimar" sowie FFH-Gebiet Natura 2000<br />

Folgende Bereiche / Lebensräume sind als "besondere Lebensräume und Landschaftselemente"<br />

nach § 31 HENatG geschützt:<br />

• Die in der Karte dargestellten Halbtrockenrasen<br />

• Die in der Karte dargestellten Reste von Streuobstwiesen im Außenbereich<br />

- 536 -<br />

II<br />

III

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