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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Verlust von 3,5 ha landwirtschaftlicher Nutzfläche<br />

Wasser<br />

Keine Gewässer betroffen; aufgrund der undurchlässigen Schichten keine Beeinträchtigung<br />

des Grundwassers zu erwarten. Verlust von versickerungsfähiger Fläche<br />

Klima/Luft<br />

Die Fläche in Teilbereichen gehört zum Kaltluftabflussbereich des Hopfenbergs mit Fließrichtung<br />

und somit Speicherung der Ahneaue mit Frischluft, welche für die besiedelten Räume<br />

auch für die Nordstadt <strong>Kassel</strong> von Bedeutung ist.<br />

Durch das südlich angrenzende Neubaugebiet hat sich diese Funktion allerdings schon erheblich<br />

verschlechtert. Aus diesem Grunde kann der Eingriff bezüglich des Klimapotentials nicht<br />

mehr als erheblich angesehen werden.<br />

Landschaft<br />

Negative Änderung des ansprechenden ländlichen Naherholungsraumes mit unterschiedlichsten<br />

Strukturen.<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

Keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten.<br />

4. Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete<br />

a) Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Naturschutzrecht<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

b) Verträglichkeitsprüfung bezügl. der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

Bestehende FFH- bzw. keine<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

c) Flächen nach § 31 HENatG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

d) Flächen nach anderem Recht<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

5. Zusammenfassende Bewertung<br />

Bezüglich des Potentials Boden wird der Eingriff als erheblich negativ bewertet. Die anderen<br />

Schutzgüter Klima, Wasser und Landschaft sind zwar ebenfalls betroffen, allerdings<br />

wurde in diesen Fällen keine Erheblichkeit festgestellt.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Ausgleich<br />

Vermeidung und Maßnahmen<br />

zum Ausgleich nach<br />

der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung<br />

Zur Verringerung des Ausgleiches sollten östlich der Bebauung<br />

zum Talraum des Hopenberges Gehölzanpflanzungen vorgenommen<br />

bez. die vorhandenen geschützt werden, um den Gesamteindruck<br />

des Talraumes zu wahren.<br />

Zum Ausgleich werden Maßnahmen am Fließgewässer des<br />

Talraumes vorgeschlagen. Ansonsten Maßnahmenpool<br />

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