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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Als Richtwert für den Abstand in der Reihe kann 10 - 15 m gelten. Der Abstand der Reihen<br />

vom Fahrbahnrand sollte 2 m nicht überschreiten.<br />

Baum- und Gehölzpflanzungen an Wirtschaftswegen, ortsverbindenden Rad- und<br />

Fußwegen.<br />

Neben ihrer Hauptnutzung als Bereiche für die Nahrungs- und Futtermittelerzeugung erfüllt<br />

die siedlungsnahe "offene" Landschaft heute zunehmend eine Funktion als siedlungsbezogene<br />

Naherholungszone. Die Hauptwirtschaftswege in der Feldflur wurden traditionell und in<br />

den letzten Jahren wieder vermehrt als von den Hauptstraßen unabhängige Rad- und Fußwegeverbindungen<br />

zwischen den Ortsteilen genutzt.<br />

Soll die Landschaft insgesamt und die vorhandenen Wege im besonderen diese o. g. "Nebenfunktionen"<br />

optimal erfüllen, so setzt dies eine gewisse Strukturvielfalt der Landschaft,<br />

das Vorhandensein von nutzungsoffenen Bereichen, von Ruhe- und Orientierungspunkten<br />

und zumindest abschnittsweise eine Beschattung der Wege voraus.<br />

Je nach konkreter Situation kann die Pflanzung abschnittsweise durchgehender Reihe oder<br />

auch nur einzelner Bäume oder Baumgruppe zur Betonung markanter Punkte sinnvoll sein.<br />

Auch bei diesen Maßnahmen sollte die Nutzung der angrenzenden Grundstücke mitberücksichtigt<br />

werden. Vorzugsweise sollte die Pflanzung auf der Südseite der Wege zum Zweck<br />

der Beschattung erfolgen.<br />

Hinweise zu Baumpflanzungen im Straßenraum<br />

Im Entwicklungsteil werden für die besiedelten Teile des Gemeindegebietes teilweise ergänzende<br />

Baumpflanzungen an innerörtlichen Straßen vorgeschlagen. Vor allem in etwas höher<br />

verdichteten Siedlungsbereichen mit geringer Flächenverfügbarkeit lassen sich durch ergänzende<br />

Baumpflanzungen in Verbindung mit kleinflächigen Entsiegelungsmaßnahmen positive<br />

Wirkungen im Hinblick auf mehrere Naturraumpotenziale erzielen:<br />

• Kleinklimatische Pufferung, bioklimatische Verbesserung, insgesamt Aufwertung der Aufenthaltsqualitäten<br />

• Gestalterische Aufwertung der betreffenden Straßenräume durch <strong>Raum</strong>- und Grenzbildung,<br />

durch die Kontrastwirkung der Vegetation<br />

• Erhöhung der Sicherheit von Fußgänger/-innen durch deutliche Abgrenzung Fahrbahn /<br />

Fußweg<br />

• Evtl. Rückgewinnung zusätzlicher Aufenthaltsflächen im Straßenraum<br />

• In begrenztem Umfang Rückgewinnung versickerungs- und verdunstungsfähiger Bodenflächen<br />

mit entsprechenden Wirkungen auf den Wasserhaushalt<br />

• In begrenztem Umfang Rückgewinnung kleinflächiger Lebensräume für Pflanzen und Tiere.<br />

Es gibt im Gemeindegebiet eine Reihe positiver Beispiele für die Verwendung von Bäumen<br />

als Gestaltungsmittel im Siedlungsbereich. Trotzdem sollen an dieser Stelle noch einmal<br />

einige Grundprinzipien aufgeführt werden, die zu beachten sind, wenn durch Baumpflanzungen<br />

zum einen die genannten positiven Effekte in bezug auf die Freiraumqualität erreicht<br />

werden sollen und zum anderen eine langfristig optimale Entwicklung der Bäume gesichert<br />

werden soll.<br />

• Soweit der Straßenquerschnitt und angrenzende Nutzungen es zulassen, sollten durchgehende<br />

Baumreihen in durchgehenden, unversiegelten Baumstreifen zwischen Fahrbahn<br />

/ Parkstreifen und angrenzendem Gehweg angelegt werden.<br />

• Eine mögliche Alternative dazu kann in etwas schmaleren Straßen die Pflanzung der<br />

Bäume innerhalb des am Fahrbahnrand vorhandenen Parkstreifens sein, wobei dieser<br />

Parkstreifen alle ca. 12 - 15 m (d.h. je 2 – 3 Längsparkplätze) durch einen in einer offenen<br />

'Baumscheibe' stehenden Baum unterbrochen wird. Die Größe dieser Baumscheiben sollte<br />

3 qm nicht unterschreiten.<br />

• Als Richtwert für den Baumabstand können 10 - 15 m gelten.<br />

• Neben der Pflanzung von Reihen entlang von Straßenabschnitten lassen sich im Bereich<br />

größerer Einmündungsbereiche durch einen Teilrückbau von Straßenfläche kleine begrünte<br />

Plätze als öffentliche Freiräume / Aufenthaltsbereiche entwickeln.<br />

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