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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Anpflanzungen<br />

Entlang der K 41, die von Rothwesten nach Knickhagen führt, sollte die bis auf Höhe des<br />

Gutes Eichenberg vorhandene Ahorn-Allee bis zur Kaserne fortgesetzt werden.<br />

Am nördlich des Sportplatzes von Simmershausen verlaufenden, ingenieurbiologisch ausgebauten<br />

Graben (Höllegrabenzufluss) führt die direkt angrenzende ackerbauliche Nutzung<br />

derzeit zur Beeinträchtigung der ökologischen Qualität des Fließgewässers. Aus diesem<br />

Grund sollte ein gewässerbegleitender, beidseitig 10 m Breite umfassender Streifen aus der<br />

Nutzung genommen werden. Dieser Streifen dient als Puffer zwischen den konkurrierenden<br />

Nutzungen (Naturschutz und Landwirtschaft) und trägt gleichzeitig zur Anreicherung des<br />

Landschaftsbildes bei, wenn entlang des Gewässers ein Ufergehölzstreifen angepflanzt wird.<br />

Diese Maßnahme könnte als Ersatzmaßnahme für die bei einer Bebauung im Bereich der<br />

Bergstraße entstehenden Eingriffe in Natur und Landschaft herangezogen werden ( ca. 0,6<br />

ha).<br />

Am Sportplatz Simmershausen sind mittelfristig die Pappelreihen zu entfernen und durch<br />

standorttypische einheimische Laubgehölze (z.B. Berg-Ahorn) zu ersetzen.<br />

Rund um das Wochenendhausgebiet „Im Gesteinse“ sollte die Anpflanzung eines mindestens<br />

5 m breiten Gehölzstreifens zur besseren Einbindung der Gärten und Gebäude in die<br />

Landschaft durchgeführt werden. Die Artenwahl für die Bepflanzung ist dabei aus standorttypischen<br />

einheimischen Laubgehölzen zu treffen.<br />

Anlage eines Gehölzstreifens aus einheimischen und standorttypischen Arten zur besseren<br />

Einbindung des Ortsrandes in die Landschaft nördlich der Bergstraße auf Höhe der Einmündung<br />

der Bürgermeister-Franz-Straße.<br />

Die Flächen für diese Maßnahmen liegen innerhalb des rechtskräftigen B-Planes 21. Aus<br />

naturschutzfachlicher Sicht ist eine Bebauung der nördlich der Bergstraße liegenden Flächen<br />

nicht vertretbar, da somit eine komplette Abriegelung des Wäldchens am Weidenberg von<br />

der offenen Landschaft erfolgt. Im <strong>Landschaftsplan</strong> wird daher keine weitere Bebauung, sondern<br />

die Einbindung der vorhandenen Bebauung in das Landschaftsbild empfohlen.<br />

Die beiden genannten Maßnahmen, bedecken mit jeweils ca. 126 m Länge und 10 m Breite<br />

eine Fläche von insgesamt ca. 2520 m² (jeweils ca. 1260 m²).<br />

Erhaltung<br />

Freizeitnutzung<br />

Das Wochenendhausgebiet „Am Gesteinse“ bleibt für die Erholungsnutzung erhalten, sollte<br />

jedoch durch Gehölzpflanzungen im direkten Umfeld besser in die Landschaft eingebunden<br />

werden. Da der gesamte Landschaftsraum 84 von drei Fuldataler Ortsteilen (Rothwesten,<br />

Simmershausen und Wahnhausen) gut erreichbar ist, sollte das Landschaftsbild durch Maßnahmen<br />

wie z.B. Gehölzpflanzungen und Entfernung landschaftsbildstörender Elemente<br />

(z.B. Fichtenforste) aufgewertet werden.<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

Die ordnungsgemäße Landwirtschaft wird aufgrund der guten Ertragsfähigkeit der Böden<br />

auch weiterhin Hauptnutzer der Flächen sein. Aus Gründen des Biotop- und Artenschutzes<br />

sollten in die bestehenden Ackerflächen allerdings in bestimmten Bereichen biotopverbindende<br />

Strukturen (z.B. Gehölze) eingebracht werden.<br />

Bewirtschaftungsregelungen in Bereichen erhöhter Erosionsgefährdung und Empfehlungen<br />

für Bodenuntersuchungen in Gebieten mit geringem oder sehr geringem Nitratrückhaltevermögen<br />

sind zu beachten.<br />

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