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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Maßnahmen für den jeweils betroffenen Bestand und die darin lebenden Tierarten auch<br />

eine - vorübergehende - deutliche Störung darstellen, sollten jeweils nur kürzere Teilabschnitte<br />

von Hecken oder Teile von Feldgehölzen gepflegt bzw. zurückgeschnitten werden,<br />

so dass die angrenzenden Bereiche als Refugien, Ausweichräume und Ausgangsbasis<br />

für eine Neubesiedlung ungestört bleiben.<br />

Größere Feldgehölze bzw. waldartige Gehölzbestände können plenterartig, d.h. durch<br />

eine selektive Entnahme von Einzelstämmen, gepflegt und genutzt werden, um die Vielschichtigkeit<br />

der Bestände zu erhalten und zu fördern.<br />

Da ältere, z.T. abgängige Bäume und Totholz spezifische und inzwischen relativ seltene<br />

Lebensraumnischen für spezialisierte Tierartengruppen darstellen (z.B. höhlenbrütende<br />

Vogelarten, mullbewohnende Käferarten, Pilzarten), sollte überall, wo es möglich ist ein<br />

Teil älterer Bäume stehen gelassen und nicht verwertbares Holz oder Reisig auf den<br />

Flächen verbleiben.<br />

Laut HENatG müssen Pflegearbeiten an Hecken und Gebüschen in den Monaten September<br />

(1. 9.) bis Mitte März (15. 3.) erfolgen. Die pflegebedingten Störungen wirken sich dann am<br />

geringsten auf die Tierwelt aus.<br />

7.3 Karte der möglichen Kompensationsbereiche<br />

Die Kompensationskarte stellt über die in der Entwicklungskarte 1 hinaus dargestellten Flächen<br />

mit Kompensationsmöglichkeiten zusätzliche potentielle Bereiche auf, in welchen nach<br />

Absprache mit Nutzern und Eigentümern Ausgleiche aus naturschutzfachlicher Sicht möglich<br />

wären.<br />

Erläuterung zur Karte<br />

Die Karte zeigt flächenhafte und lineare mögliche Kompensationsbereiche aus naturschutzfachlicher<br />

Sicht sowie nachrichtlich übernommene Gebiete auf.<br />

Die dargestellten Bereiche, die auf die Verfügbarkeit der Flächen allerdings keinen Einfluss<br />

haben, leiten sich somit ab<br />

a) aus dem überarbeiteten <strong>Landschaftsplan</strong>-Entwurf (Entwicklungskarte 1)<br />

b) aus der Verschneidung der Parameter Boden/Erosion/Standorteignung (aus digitalen<br />

Standortkarten) mit der aktuellen Nutzung<br />

c) nachrichtlich übernommene Gebiete<br />

a) Kompensationsmöglichkeiten aus LP-Entwurf<br />

Aus dem <strong>Landschaftsplan</strong>-Entwurf sind alle flächigen Maßnahmen, die zur Kompensation<br />

geeignet sind, dargestellt; diese sind in dem betreffenden Datensatz GbBNL (Abkürzung für<br />

Gebiete mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege) in der Spalte<br />

„Ausgl“ mit einem „K“ versehen. Diese Flächen beinhalten auch die beiden Kompensationsmöglichkeiten<br />

für Wald.<br />

Aus dem <strong>Landschaftsplan</strong>-Entwurf sind zusätzlich alle linearen Möglichkeiten zur Kompensation<br />

dargestellt wie Gehölzpflanzungen und Möglichkeiten der Gewässerrenaturierung.<br />

b) Kompensationsmöglichkeiten aus Verschneidung<br />

Diese Kompensationsflächen sind gegliedert in die Möglichkeiten der Umnutzung von Acker<br />

auf erosionsgefährdeten Standorten, den Möglichkeiten zur Kompensation auf Äckern, welche<br />

sich auf klassischen Grünlandstandorten befinden sowie den Aufwertungsmöglichkeiten<br />

von Intensivgrünland in Auenbereichen.<br />

Bei allen Flächenermittlungen lagen zur Gegenprobe die Höhenlinienkarte sowie die digitale<br />

Bodenkarte Hessen des HLUG vor.<br />

Herleitung der Flächen „Umnutzung Acker erosionsgefährdet“<br />

Zugrunde gelegt wurde die digitale Standortkarte von RICHTSCHEID mit den A1, A2, A3 sowie<br />

G1, G2 und G3-Standorten.<br />

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