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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

die wichtigste Nutzung im Landschaftsraum 30. Auf den an die Ufergehölze von Höllgraben,<br />

Röttgengraben und Espe angrenzenden landwirtschaftlich genutzten Flächen sollte verstärkt<br />

extensive Grünlandnutzung betrieben werden, um den zahlreichen gefährdeten Pflanzen-<br />

und Tierarten des Feuchtgrünlandes Lebensräume zu bieten. Pufferzonen von mindestens 5<br />

m zwischen Ufergehölzen und landwirtschaftlicher Nutzung sollten eingehalten werden.<br />

Die auf Grund der Erosionsgefährdung für einige Bereiche empfohlenen Bewirtschaftungsregelungen<br />

sind zu berücksichtigen.<br />

Sonstige Vorhaben<br />

„Abbau“ der Sohlabstürze im Höllgraben, ggf. Umwandlung in Sohlgleiten<br />

Landschaftsraum 33: Stadtrandzone Hegelsberg und Feldflur Ihringshausen<br />

Die kleinräumige Nutzungsstruktur wird entsprechend dem Leitbild erhalten.<br />

Unter Wahrung des Landschaftsbildes und entsprechend den Zielvorstellungen des Leitbildes<br />

werden folgende Maßnahmen empfohlen<br />

Schutz<br />

Die Gebüsche bleiben aus Gründen des Landschaftsbildschutzes und aufgrund ihrer ökologischen<br />

Funktionen erhalten.<br />

Erhaltung<br />

Freizeitnutzung<br />

Die Kleingartenanlage bleibt der Freizeitnutzung vorbehalten.<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

Die Flächen für Erwerbsgartenbau bleiben erhalten, da sie zum kleinteilig gegliederten Landschaftsbild<br />

beitragen.<br />

Landschaftsraum 77: Offene Agrarlandschaft westlich von Simmershausen<br />

Es werden Möglichkeiten gezeigt, die zu einer ökologischen Aufwertung der offenen Agrarlandschaft<br />

und zu einer Erhöhung der Strukturvielfalt des Landschaftsbildes führen. In diesem<br />

Landschaftsraum liegt der größte Teil der im Rahmen des Planfeststellungsverfahrens<br />

zur B 3 – Ortsumgehung von Ihringshausen festgelegten Ausgleichsmaßnahmen. Diese<br />

Maßnahmen wurden nachrichtlich in den <strong>Landschaftsplan</strong> übernommen und werden im Textteil<br />

nicht extra erläutert.<br />

Unter Wahrung des Landschaftsbildes und entsprechend den Zielvorstellungen des Leitbildes<br />

werden folgende Maßnahmen empfohlen:<br />

Schutz<br />

Schutz nach § 31 HENatG<br />

Unter den Schutz des § 31 HENatG fallen die beiden Streuobstwiesen, der Quellbereich und<br />

das Großseggenried im Ellenbachtal (FT 6) sowie die stellenweise auftretenden Bachröhrichte<br />

(FT 6) und Feldgehölze (FT 6, FT 7). Auch die aufgestauten Teiche und die Streuobstwiese<br />

im Bereich FT 6 genießen den Schutz des § 31 HENatG.<br />

Landschaftsschutz nach § 13 HENatG<br />

Ein großer Teil des Landschaftsraumes 77 ist im RPN als Regionaler Grünzug ausgewiesen.<br />

Pflege und Entwicklung<br />

M-2140<br />

Westlich angrenzend an den B-Plan 6A sollte zur Einbindung der Siedlung in die Landschaft<br />

und zur Aufwertung der ökologischen Funktionen ein Gehölzstreifen aus einheimischen und<br />

standorttypischen Gehölzen angepflanzt werden. Diese Maßnahme kann als Kompensationsmaßnahme<br />

für Eingriffe herangezogen werden.<br />

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