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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

N-9007<br />

Periodische Pflegemaßnahmen: Diese Maßnahmen sollten ausschließlich dort durchgeführt<br />

werden, wo die Verbrachung noch nicht zu weit fortgeschritten ist.<br />

B-9002<br />

Die unter dem Schutz des § 31 stehenden Streuobstwiesen sollten weiterhin regelmäßig<br />

gemäht werden. Zusätzlich zu den hierfür sprechenden ökologischen Gründen zählt, dass<br />

die Obstbaumwiesen ganz entscheidend am Aufbau des Landschaftsbildes beteiligt sind.<br />

N-9022<br />

Nutzungskonzept für Gemengelage erstellen (Konflikte Wohnen)<br />

Erhalt<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft gem. HENatG<br />

Unter die ordnungsgemäße landwirtschaftliche Bewirtschaftung fallen außer dem Talbereich<br />

noch die im nördlichen Teil des Naturraums liegenden Flächen. Soweit die ökonomische<br />

Basis dies erlaubt, sollten Grünländereien sowie das Prinzip der konjunkturellen und Zeitbrachen<br />

(Ackerbrachen) beibehalten werden.<br />

Landschaftsraum 4: Weite ackerbauliche Flächen, gegliedert durch sanfte Kuppen und<br />

Bachläufe, begrenzt durch Siedlung, DB-Trasse im Westen und K37 im Osten<br />

Der gesamte Bereich bleibt der ordnungsgemäßen ackerbaulichen Nutzung vorbehalten. Er<br />

erhält gliedernde Elemente durch alleenartige Bepflanzungen der Frommershäuser Straße<br />

und andere Verkehrswege sowie Bepflanzung von Erschließungswegen mit Baum- und<br />

Obstbaumreihen sowie Gehölzstrukturen. Die Kuppen des Steimel und des Weimarchen,<br />

nördlich von Frommershausen werden zur Akzentuierung der Landschaft und als Rückzugs-<br />

und Trittsteinbiotope bepflanzt.<br />

Schutz<br />

Flächen nach § 31 HENatG<br />

Das Biotopschutzgebiet unterliegt dem Schutz des § 31 HENatG. Die verschiedenen Vegetationsstrukturen<br />

unterliegen einer nur sporadischen Pflege seitens der Stadt (Schnitt extensiv,<br />

Pflegearbeiten am kleinen Gewässerlauf).<br />

Flächen nach § 13 HENatG<br />

Existierender Vellmarer Teilbereich des Landschaftsschutzgebietes Höllgraben an nordwestlicher<br />

Gemeindegrenze.<br />

Pflege und Entwicklung<br />

Flächen zum Schutz, zur Pflege und Entwicklung der Landschaft<br />

Im Sinne der Biotopvernetzung und Wiederherstellung von Auenbereichen werden auch der<br />

Bachlauf der Elsche sowie der Abschnitt des Mittelbaches als Maßnahmen zur Entwicklung<br />

angegeben.<br />

M-9064<br />

Anlage eines 10 m breiten Schutzstreifens entlang der Elsche als Schutzgürtel zur ackerbaulichen<br />

Nutzung (vgl. a. Hess. Wassergesetz). Partiell Nachpflanzungen im Mittelwasserbereich,<br />

um Auskolkungen, An- und Abschwemmungen am begradigten Profil (kein Betonausbau!)<br />

zu erreichen.<br />

M-9062<br />

Anlage eines beidseitigen jeweils 10 m breiten Grün- und Ufergehölzgürtels entlang des Mittelbaches<br />

als Schutzmantel zur ackerbaulichen Nutzung (vgl. a. Auflagen Hess. Wassergesetz).<br />

Partiell Anpflanzungen im Mittelwasserbereich, um Auskolkungen, An- und Abschwemmungen<br />

am begradigten Profil (kein Betonausbau!) zu erreichen. Der Gehölzgürtel<br />

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