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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Folgende Bereiche / Lebensräume sind als "besondere Lebensräume und Landschaftselemente"<br />

nach § 31 HENatG geschützt:<br />

• Die jeweils überwiegend naturnahen oberen Abschnitte des Firnbachs und Rinnbachs<br />

• Die Ufergehölzbestände mit punktuell kleinflächigen Ausweitungen entlang des Rainbachs,<br />

Firnsbachs und Hühnerkampsgrabens<br />

• Der überwiegend naturnahe Oberlauf des Rinnbachs mit den begleitenden nassen Staudenfluren<br />

• Der Gehölzbestände im Talbereich des oberen Rinnbachs<br />

Pflege und Entwicklung<br />

lfd. Nr. Beschreibung mit Ortsbezug Priorität<br />

1004<br />

N<br />

1005<br />

M<br />

1006<br />

B<br />

1007<br />

N<br />

1008<br />

B<br />

1009<br />

M<br />

1012<br />

M<br />

1021<br />

M<br />

Aufwertung der Biotopfunktion des Rinnbachs: Entwicklung breiterer<br />

Ufersäume, abschnittsweise Rücknahme der angrenzenden<br />

Ackernutzung, Aufweitung des Gewässerprofils, (Weiter-)Entwicklung<br />

eines standorttypischen Ufergehölzbestandes.<br />

Aufwertung der Biotopfunktion des Grabens an der Gemeindegrenze<br />

zu Vellmar: Rücknahme der angrenzenden Ackernutzung,<br />

Entwicklung von Ufersäumen, abschnittsweise Aufweitung des<br />

Gewässerprofils und Entwicklung von Ufergehölzen<br />

Erhalt des vorhandenen Grünlandes am oberen Firnsbach. Herausnahmen<br />

der Gewässerparzelle aus der Beweidung; Erhalt /<br />

Entwicklung von Uferschutzstreifen<br />

Umwandlung von Acker in Grünland im Talbereich des oberen<br />

Firnsbach, Entwicklung von Uferschutzstreifen<br />

Umwandlung von Acker in Grünland im steilen Hangbereich zwischen<br />

Hangfuß des Lambert und Tal des Rinnbachs<br />

Entwicklung eines standorttypischen Feldgehölzes am nördlichen<br />

Hangfuß des Lambert<br />

Pflanzung einer Baumgruppe am südlichen Rand des Beulchen III<br />

Renaturierung eines Teilstückes des Rinnbaches<br />

Ergänzende Baumpflanzungen entlang der Rasenallee; Entwicklung<br />

als durchgehende Allee.<br />

Erhalt<br />

• Freihaltung des Talraumes, zur Sicherung der Klimafunktionen sowie wegen seiner Bedeutung<br />

als überörtlicher Grünzug und für den Biotopverbund.<br />

• Sicherung und Weiterentwicklung des Gesamtraumes als Bereich für die stille landschaftsgebundene<br />

Erholung in Überlagerung zur vorhandenen Nutzungen, Erhalt und<br />

Pflege des vorhandenen Fußwegenetzes.<br />

• Erhalt der Ausblickssituation vom Warteberg über die Ahnaniederung durch gezielte Pflegemaßnahmen<br />

im Hangbereich in Absprache mit Stadt Vellmar.<br />

• Erhalt der landwirtschaftlich-gartenbaulichen Nutzungen, Sicherung / Entwicklung nachhaltiger<br />

standortangepasster Nutzungsformen, insbesondere Erhalt des vorhandenen<br />

Grünlandes.<br />

- 531 -<br />

I<br />

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