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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Geplante Waldflächen überlagern die Klimafunktionsflächen in nur wenigen Fällen; dort wo<br />

größere Flächen überlagert werden, wie im Bereich Habichtswald im Westen <strong>Kassel</strong>s, sind<br />

Nachteile für den Abfluss nicht gegeben, da es sich um Sukzessionsflächen im bereits fortgeschrittenen<br />

Stadium handelt.<br />

Von den Überwärmungsflächen werden etwa 46,8 % von landschaftsplanerischen Maßnahmen<br />

überlagert. Es handelt sich hierbei wie im Innenbereich <strong>Kassel</strong>, wo viele Einzelmaßnahmen<br />

zu einem Gesamtkonzept zusammengefasst wurden, um einzelne Maßnahmen wie<br />

Begrünung oder Entsiegelung, um die Überwärmungseffekte abzumildern und in diesen Bereichen<br />

ein gesünderes Kleinklima zu schaffen.<br />

Negativ zu wertende Maßnahmen bezüglich des Schutzgutes sind nicht existent.<br />

Eventuelle Konflikte bei Einzelmaßnahmen<br />

keine<br />

Verträglichkeitsprüfung auf das Schutzgut Boden<br />

Gesamtprüfung<br />

Die Verträglichkeitsprüfung bezieht sich zum Einen auf die in der Karte Maßnahmen dargestellten<br />

Funktionsflächen Boden (Auenböden), die in der Konfliktkarte dargestellten Erosionsflächen,<br />

Flächen Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers (Nitratrückhaltevermögen)<br />

sowie auf die zur Beurteilung herangezogenen Acker- und Grünlandstandorte der jeweils<br />

höchsten Güteklasse nach Richtscheid.<br />

<strong>Landschaftsplan</strong>erische Maßnahmen (S- und T-Flächen) überlagern die Auenböden zu ca.<br />

17,3 %. Die in diesen Bereichen überlagernden T- und S- Flächen dienen der Sicherung und<br />

Entwicklung der hier vorkommenden Auenbereiche, Grünverbindungen und/oder Naherholungsbereiche.<br />

Flächen mit Nutzungsänderungen und Bewirtschaftungsregeln (N- und B-Flächen) überlagern<br />

die Auenböden mit 25,2%, die A1-Böden mit 3,3%, die G1-Böden mit 19,4%, die erosionsgefährdeten<br />

Böden mit 19,5% sowie die Böden mit vermindertem Nitratrückhaltevermögen<br />

mit 14,2%. Die Maßnahmenvorschläge zielen allesamt auf Erhalt und Schutz der Böden<br />

und des Grundwassers ab.<br />

Die Schutzfunktionen des <strong>Landschaftsplan</strong>es gelten auch für die hochwertigen Acker- und<br />

Grünlandstandorte sowie die erosionsgefährdeten Bereiche. Die Schutzfunktionen sind im<br />

Wesentlichen Sicherung vor Bebauung, Offenhaltung und in Einzelfällen Bepflanzung, so<br />

entlang der Fließgewässer oder der Akzentuierung von Kuppen in der freien Landschaft.<br />

Negativ zu wertende Maßnahmen bezüglich des Schutzgutes sind nicht existent.<br />

Eventuelle Konflikte bei Einzelmaßnahmen<br />

keine<br />

Verträglichkeitsprüfung auf das Schutzgut Pflanzen/Tiere<br />

Gesamtprüfung<br />

Die Verträglichkeitsprüfung bezieht sich auf die Naturschutzgebiete, FFH und VSG Natura<br />

2000, Brut und Raststätten (Darstellung aus dem Landschaftsrahmenplan), den flächenhaften<br />

Naturdenkmälern sowie den wertvollen gesetzlich geschützten Biotopen nach § 31 HE-<br />

NatG.<br />

Flächenhafte Naturdenkmale sowie Naturschutzgebiete sind von <strong>Landschaftsplan</strong>maßnahmen<br />

mit 16% berührt. Sie kommen deren Schutz entgegen. Dass etwa 4,9 % der wertvollen<br />

Biotope nach § 31 von Maßnahmen und Sicherungsflächen des <strong>Landschaftsplan</strong>es belegt<br />

werden, hat seinen Grund in der Konzeption des LP, einheitliche Räume zu schützen und zu<br />

entwickeln, wie zum Beispiel Auenbereiche. Insofern kommt der so festgelegte Gesamtschutz<br />

insbesondere den wertvollen Einzelbiotopen im Sinne eines Umgebungsschutzes<br />

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