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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

19) Großflächig strukturierte, intensiv landwirtschaftlich genutzte Außenbereiche mit<br />

deutlich eingeschränkter Biotopfunktion<br />

Dargestellt werden hier die bereits an anderen Stellen erwähnten 'großflächig strukturierten<br />

Ackerbaugebiete'.<br />

Die überwiegend intensive ackerbauliche Nutzung in der Fläche und der sehr geringe Anteil<br />

an extensiver genutzten, störungsarmen Kleinstrukturen (Raine, Säume, Gehölze, etc.)<br />

schränkt in diesen Gebieten die Entwicklungsmöglichkeiten wildlebender Pflanzen und Tiere<br />

deutlich ein. Für eine Reihe von Tierarten stellen die strukturarmen Nutzflächen deutliche<br />

Ausbreitungshindernisse dar.<br />

Besonders zu nennen sind hier der zentrale Bereich des Langen Feldes, Teilbereiche im<br />

Umfeld der Hasenhecke und im Hafengebiet.<br />

Diese Bereiche werden in der Konfliktkarte nicht dargestellt, sondern mit Maßnahmeempfehlungen<br />

belegt.<br />

20) Splittersiedlungen und Einzelgebäude im Außenbereich - Gartengebiete mit illegalen<br />

Kleinbauten<br />

In verschiedenen Randlagen der Stadt, mit Schwerpunkt im Westen des Stadtgebietes gibt<br />

es eine Anzahl von kleinen Splittersiedlungen oder auch größeren Einzelgebäuden, die nicht<br />

durch entsprechende Flächenwidmungen im FNP und / oder in B-Plänen planungsrechtlich<br />

abgesichert sind.<br />

Unter landschaftsplanerisch-naturschutzfachlichen Gesichtspunkten sind solche Splittersiedlungen<br />

unter verschiedenen Aspekten problematisch:<br />

• Teilweise liegen diese Siedlungsteile / Gebäude am Rand oder innerhalb von Grünzügen,<br />

wo sie als Barriere für den Kaltluftabfluss oder innerhalb des Biotopverbundes wirken.<br />

• In Einzelfällen werden bedeutende Sichtbeziehungen unterbrochen.<br />

• In einem Teil der Fälle ist davon auszugehen, dass eine ordnungsgemäße Abwasserentsorgung<br />

nicht mit Sicherheit gewährleistet ist.<br />

• Teilweise werden durch den Zufahrtsverkehr ansonsten relativ ruhige Landschaftsbereiche<br />

gestört.<br />

• In Einzelfällen werden durch bauliche Anlagen, Zufahrten, Stellplätze, etc. empfindliche<br />

Vegetationsbestände oder Landschaftsbestandteile beeinträchtigt.<br />

Die wichtigsten Bereiche mit Splittersiedlungen und größeren Einzelgebäuden im Außenbereich<br />

sind in der nachfolgenden Übersicht zusammengefasst. Eine Reihe von derzeit in Bauleitplänen<br />

der Stadt <strong>Kassel</strong> behandelte Flächen werden an dieser Stelle nicht gesondert betrachtet.<br />

Übersicht: Im Stadtgebiet vorhandene Splittersiedlungen und Einzelgebäude im Außenbereich<br />

• Obere Ahnatalstraße / Brandplatz<br />

• Oberes Druseltal, Südseite<br />

• Oberes Druseltal, westl. Hüttenbergstr.<br />

• Ehlener Straße, beim Forsthaus<br />

• Zeche-Marie-Weg<br />

• Östlich Hasenhecke<br />

• Bereich Arndtstraße<br />

• Helleböhnweg<br />

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