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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

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Schutz<br />

Schutz nach § 31 HENatG<br />

Als naturnahes Fließgewässer 3. Ordnung fällt der Rohrbach unter den Schutz des § 31<br />

HENatG. Außerdem fallen unter diesen Schutz die Ufergehölze, Feuchtwiesenbereiche,<br />

Feuchtwiesenbrachen, Röhrichte, Großseggenriede (v.a. im Bereich des NDs „Bruchwiesen“<br />

und an dem verlandenden Teich westlich des Schocketals) und die Feldgehölze im Bereich<br />

FT 9. Geschützt ist außerdem die Streuobstwiese FT 13 östlich des Rohrbachs.<br />

Pflege und Entwicklung<br />

M-2107<br />

Einzelstammweise und langfristig angelegt schonende Umwandlung der ca. 0,4 ha großen<br />

südlich des Rohrbachs liegenden durchgewachsenen Weihnachtsbaumkultur in standorttypisches<br />

Feldgehölz. Teile der durchgewachsenen Fichtenbestände sind zu erhalten, um den<br />

Stand- und Ruheplätze für seltene und gefährdete Vogelarten nicht zu zerstören.<br />

M-2108<br />

Einzelstammweise und langfristig angelegt schonende Umwandlung der nördlich des Höhwegs<br />

liegenden durchgewachsenen Weihnachtsbaumkultur in ein standorttypisches Feldgehölz<br />

(ca. 0,3 ha). Teile der durchgewachsenen Fichtenbestände sind zu erhalten, um den<br />

Stand- und Ruheplätze für seltene und gefährdete Vogelarten nicht zu zerstören.<br />

M-2109<br />

Mittelfristig sollten die nördlich des Höhwegs stehenden Pappeln entfernt und durch standorttypische,<br />

einheimische Laubgehölze ersetzt werden (ca. 0,3 ha).<br />

M-2227<br />

Verbesserung der Durchgängigkeit des Bachbettes im Bereich der B 3 – Kreuzung durch<br />

Aufhebung der Verrohrung und entsprechende technische Umgestaltung der Unterquerung.<br />

Um eine biologische Durchgängigkeit des Fließgewässers zu erreichen, muss in diesem Zusammenhang<br />

auch an eine Verlegung des Bachbettes um den Ententeich im Schocketal<br />

herum gedacht werden, durch den der Bach zur Zeit hindurchfließt. Möglich wäre dies durch<br />

eine Verkleinerung des Teiches im Süden und eine Verlegung des Fußwegs.<br />

N-2110<br />

Erweiterung des Grünpuffers zum Bach und im Kerbtalbereich<br />

Die östlich der B 3 liegenden, z.T. stark erosionsgefährdeten Bereiche wurden bisher als<br />

Grünland genutzt, fallen jetzt aber in den Bereich des Geltungsbereichs des B-Plans Hasenstock<br />

und werden somit bebaut oder dienen als Flächen für Ausgleichsmaßnahmen.<br />

Erhaltung<br />

Freizeitnutzung<br />

Erhaltung des landwirtschaftlichen Wegenetzes als Grundlage für die Naherholung. Kein<br />

weiterer Ausbau des Wegenetzes.<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

Um die Freiflächen im Bereich des Rohrbachtals offen halten zu könne, ist die Durchführung<br />

einer ordnungsgemäßen Landwirtschaft – stellenweise unter Bewirtschaftungsregelungen –<br />

weiterhin nötig. Im Talbereich soll weiterhin Grünlandnutzung betrieben werden.<br />

Die Bewirtschaftungs- und Nutzungsregelungen, die für die erosionsgefährdeten Bereiche<br />

vorgeschlagen werden, sind zu beachten.<br />

Landschaftsraum 79: Offene Agrarlandschaft westlich von Ihringshausen<br />

Es werden Möglichkeiten zur ökologischen Aufwertung und zur Erhöhung der Strukturvielfalt<br />

in der offenen Agrarlandschaft beschrieben.<br />

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