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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Klima/Luft<br />

(Kaltluft, Luftqualität,<br />

Immissionen)<br />

Landschaft<br />

(Orts/Landschaftsbild,<br />

Erholungsraum)<br />

geringe Verschmutzungsempfindlichkeit. Mäßige Grundwasserergiebigkeit.<br />

Keine Oberflächengewässer.<br />

Die Klimatopkarte des ZRK stellt Kaltluftproduktionsflächen dar,<br />

die aufgrund der topografischen Lage aber nur geringe Wirkung<br />

auf den Ortsrand von Ihringshausen ausüben Einstufung<br />

Klimabewertungskarte: Stufe 5)<br />

Die in Kuppenlage befindliche Fläche bildet mit ihrer z.T. gärtnerischen<br />

Nutzung einen fließenden Übergang zwischen Bebauung<br />

und freiem Feld.<br />

b) Bestandsaufnahme der umweltbezogenen Auswirkungen auf den Menschen und seine<br />

Gesundheit sowie die Bevölkerung insgesamt<br />

Umweltbedingungen/ Mögliche Emissionen seitens der B3<br />

Gesundheit<br />

(Bestehende Belastungen)<br />

c) Bestandsaufnahme der umweltbezogenen Auswirkungen auf Kulturgüter und sonstige<br />

Sachgüter<br />

Kultur-/Sachgüter keine<br />

3. Wechselwirkungen und Auswirkungen zwischen den vorgenannten Umweltbelangen<br />

im Plangebiet - Prognose<br />

Mensch<br />

Mögliche Emissionen seitens der B3<br />

Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt<br />

Verlust der Gehölze auf dem Gartengrundstück am Westrand der Fläche<br />

Boden<br />

Beeinträchtigung der Bodenfunktionen durch Überbauung und Versiegelung von ca. 0,4 ha<br />

Boden, Verlust gärtnerisch und ackerbaulich genutzter Flächen.<br />

Wasser<br />

Beeinträchtigung des Wasserhaushaltes durch Überbauung und Versiegelung<br />

Klima/Luft<br />

Verminderung der Kaltluftproduktion<br />

Landschaft<br />

Vordringen der Bebauung an den Randbereich der Kuppenlage und damit in den sensiblen<br />

Landschaftsbestandteil „Rohrbachtal“. Aufgrund der exponierten Lage ist eine landschaftsästhetisch<br />

befriedigende Ortsrandeingrünung nicht möglich. Nach dem Bau der B 3 – Ortsumgehung<br />

spielt die Beeinträchtigung des Landschaftsbildes durch Siedlungserweiterung in diesem<br />

Bereich nur noch eine geringe Rolle.<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete<br />

a) Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Naturschutzrecht<br />

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