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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

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gehalten und im Rahmen der Bauleitplanung in ihrer Struktur und ihren Nutzungsformen<br />

abgesichert werden (z.B. südlicher Rand von Elmshagen).<br />

• Im Fall von Siedlungserweiterungen in bisher landwirtschaftlich genutzten Ortsrandlagen<br />

sollen vorhandene natur- und kulturlandschaftliche Strukturen und Elemente wie Topographie/<br />

Relief (Hangkanten, Kuppen, Talräume, Verkehrstrassen), Gewässerläufe mit ihren<br />

begleitenden Gehölzbeständen, landschaftsprägende Feldgehölze oder Heckenstrukturen<br />

wenn möglich als quasi 'natürliche' Siedlungsgrenzen akzeptiert, planerisch aufgenommen<br />

und in die Gestaltung eines neuen Siedlungsrandes einbezogen werden. Solcherart<br />

entstehende Siedlungsränder entwickeln auf eine selbstverständliche Art ein hohes<br />

Maß an Eigenart und gestalterischen Qualitäten. Maßnahmen können sich weitgehend<br />

auf die Weiterentwicklung des Vorhandenen beschränken.<br />

• Im Fall von Siedlungserweiterungen in Bereichen, in denen keine vorhandenen landschaftlichen<br />

Strukturen einen solchen Siedlungsrand 'vorgeben', soll durch entsprechende<br />

Festsetzungen, Regelungen und grünordnerische Maßnahmen ein neuer, der jeweiligen<br />

Lage und Situation angemessener Siedlungsrand aufgebaut und entwickelt werden.<br />

Dabei sollten insbesondere folgende Punkte beachtet werden:<br />

∗ Begrenzung und Abstufung der Gebäudehöhen.<br />

Am äußeren Siedlungsrand maximal 2-geschossige, in sensiblen/exponierten Lagen 1geschossige<br />

Bebauung. Für Gewerbebauten ist eine analoge Traufhöhe festzusetzen.<br />

∗ Einhaltung eines Mindestabstandes der letzten Bauzeile vom Siedlungsrand durch<br />

Festsetzung einer rückwärtigen Baugrenze. Die dadurch verbleibende rückwärtige<br />

Hausgartenzone kann bei entsprechender Bepflanzung/Gestaltung durch die privaten<br />

Eigentümer/-innen weitgehend die Funktion der Siedlungsrandbegrünung übernehmen.<br />

∗ Belegung eines je nach Lage, Grundstücksgröße, etc. ca. 2 - 5 m breiten Streifens, bei<br />

GE-Gebieten eines 5 bis 10 m breiten Streifens entlang des Siedlungsrandes mit dem<br />

Gebot zur Bepflanzung mit Laubgehölzen.<br />

• Eine wesentliche Voraussetzung dafür, dass Siedlungsrandbereiche die ihnen regelmäßig<br />

zukommende Funktion als ergänzende Naherholungsbereiche erfüllen können, ist eine<br />

angemessene Erreichbarkeit und Durchlässigkeit. Vorhandene Wegebeziehungen aus<br />

den alten Siedlungsgebieten in die angrenzende Landschaft hinaus sollen deshalb soweit<br />

als möglich erhalten, planerisch abgesichert und evtl. durch Pflanzmaßnahmen u.ä. gestalterisch<br />

und hinsichtlich der Nutzungsqualitäten aufgewertet werden.<br />

Wo nicht bereits vorhandene Wirtschaftswege die neue äußere Siedlungsgrenze bilden<br />

und eine Begehbarkeit des Siedlungsrandes ermöglichen, soll im Rahmen der Bauleitplanung<br />

zwischen dem neu entstehenden Siedlungsgebiet und der angrenzenden Agrarandschaft<br />

eine Wegeparzelle ausgewiesen, planerisch abgesichert, als einfacher öffentlicher<br />

'Siedlungsrandweg' angelegt und dauerhaft unterhalten werden.<br />

Aufwertung der Biotopfunktion von Fließgewässern<br />

Wie aus der Bestandsbeschreibung und -bewertung hervorgeht, stellen die Fließgewässer<br />

ein charakteristisches Element der Kulturlandschaft dar. In den land- und forstwirtschaftlich<br />

geprägten Außenbereichen sind sie bedeutende und spezifische Lebensräume und Vernetzungselemente<br />

im Sinne des Biotop- und Artenschutzes (vergl. auch Hinweise zum Biotopverbund)<br />

und prägen mit ihren begleitenden Ufergehölzbeständen maßgeblich das Landschaftsbild.<br />

Innerhalb der Ortslagen bilden offen verlaufende Gewässer – wie z.B. die Bauna<br />

in Elgershausen – spezifische Teile des dörflichen Freiraumsystems und tragen auch hier zu<br />

einer besonderen Eigenart des Ortsbildes bei.<br />

Ein deutlicher Anteil der Fließgewässer ist allerdings durch unterschiedliche Faktoren hinsichtlich<br />

seiner (potenziellen) Biotopfunktionen eingeschränkt (vergl. Konfliktkarte und zugehörige<br />

Erläuterungen).<br />

Ein wesentlicher Teil der landschaftsraumbezogenen Maßnahmenkonzeption zielt deshalb<br />

auf die Sicherung, 'Reaktivierung' und Weiterentwicklung der Gewässer und ihrer Randzonen<br />

im oben genannten Sinn.<br />

Da die erwähnten Einschränkungen der möglichen Biotopfunktionen der Gewässer meist<br />

komplex verursacht sind bzw. an manchen Gewässern die einschränkenden Faktoren hin-<br />

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