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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Ergänzung der Allee an der B 3 zwischen Kragenhöfer Schleife und Staustufe Wahnhausen<br />

(ca. 80 Bäume) und somit Entwicklung als durchgehende Allee.<br />

Ergänzung der Allee an der B 3 nördlich von Wahnhausen (ca. 40 Bäume) und somit Entwicklung<br />

als durchgehende Allee.<br />

Ergänzung der Allee an der B 3 zwischen Abzweig nach Knickhagen und südlichem Ortsrand<br />

von Wilhelmshausen und somit Entwicklung als durchgehende Allee (Länge ca. 1,5 km,<br />

ca. 250 Bäume).<br />

Landschaftsraum 30: Tal von Espe und Höllegraben<br />

Die naturnahen Bachtäler von Höllgraben und Espe werden dem Leitbild entsprechend erhalten.<br />

Es werden stellenweise Möglichkeiten zum Schutz der Ufer und zur Entwicklung des<br />

Biotopverbundes gezeigt.<br />

Unter Wahrung des Landschaftsbildes und entsprechend den Zielvorstellungen des Leitbildes<br />

werden hierfür folgende Maßnahmen empfohlen:<br />

Schutz<br />

Schutz nach § 31 HENatG<br />

Die 3 im Landschaftraum liegenden Fließgewässer 3. Ordnung (FT 1Höllgraben, FT 2 Röttgengraben<br />

und FT 3 Espe) fallen als naturnahe Fließgewässerabschnitte unter den Schutz<br />

des § 31 HENatG. Außerdem durch diesen § geschützt sind die angrenzenden Ufergehölze.<br />

Im Bereich des als FT kartierten Gebietes liegt ein unter den Schutz des § 31 HENatG fallendes<br />

Röhricht. Außerdem sind die Feldgehölze und eine Streuobstwiese im Bereich des<br />

Espetals (FT 3) wertvoll.<br />

Landschaftsschutz<br />

Große Teile des Landschaftsraumes 30 liegen im Landschaftsschutzgebiet „Höllgraben“.<br />

Pflege und Entwicklung<br />

M-2121<br />

Die ca. 0,5 ha große Ackerfläche nördlich der Espe nahe der Gemarkungsgrenze zu Espenau<br />

eignet sich potenziell auch für die Neuanlage von Wald (entsprechend der potenziellen<br />

natürlichen Vegetation: Hainbuchen-Stieleichenwald, der auch in die gemeindeübergreifende<br />

Biotopentwicklungskonzeption passt, denn die Gemeinde Espenau hat bereits vor einigen<br />

Jahren jenseits der Gemeindegrenze Parzellen im Espetal mit Gehölzen bepflanzt). Nach<br />

neuesten Mitteilungen der NABU-Ortsgruppe ist von Waldneuanlagen in diesem Bereich<br />

wegen des Braunkehlchenvorkommens im Espetal abzusehen, das unter Umständen durch<br />

eine Anpflanzung in diesem Bereich gestört werden könnte. Aus diesem Grund ist die Umwandlung<br />

der Ackerfläche in Grünland oder aber eine natürliche Sukzession der Fläche einer<br />

Waldneuanlage vorzuziehen. Der nördliche Teilbereich der Fläche ist bei ackerbaulicher<br />

Nutzung als erosionsgefährdet einzustufen. Aus diesem Grund werden für diese Teilfläche<br />

als Mindestforderung die unter Kap. 7.2.2 beschriebenen Bewirtschaftungsregelungen empfohlen.<br />

B-2119<br />

Abschnittsweise Entfernung der Nadelbäume im Bereich des Nadelforstes und Entwicklung<br />

eines standorttypischen Feldgehölzes über natürliche Sukzession.<br />

Erhaltung<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

Die kleinteilig gegliederten landwirtschaftlichen Nutzungsstrukturen mit vorwiegender Grünlandnutzung,<br />

eingestreuten Ackerflächen, Hecken und Ufergehölzen an den drei Fließgewässern<br />

prägen charakteristisch das Landschaftsbild in diesem Bereich. Um diesen abwechslungsreichen<br />

Charakter des Landschaftsbildes zu erhalten, bleibt die Landwirtschaft<br />

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