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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

M-9093<br />

Schaffung einer Wegeverbindung (Erholungsnutzung!) zwischen den Landschaftsräumen am<br />

Dachsberg und am Staufenberg.<br />

Erhalt<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft gem. HENatG<br />

Der dem Erholungswald südlich vorgelagerte reich differenzierte <strong>Raum</strong> bis zur DB-Trasse<br />

bleibt der ordnungsgemäßen landwirtschaftlichen Nutzung vorbehalten. Dieser <strong>Raum</strong> wird<br />

gegliedert durch bereits bestehende Gehölz- und Grünstrukturen. Vorhandene Grünlandnutzungen<br />

sollten beibehalten werden.<br />

Landschaftsraum 7: Talraum des Entenbaches mit westlich vorgelagerten Agrarflächen<br />

des Weinberges, Eintritt der Ahne in das Stadtgebiet (gemeinsamer Landschaftsraum<br />

mit Ahnetal)<br />

Entsprechend dem Leitbild wird der Verlauf des Entenbaches renaturiert, teilweise die Verrohrung<br />

aufgehoben und der Bach mit natürlichem Ufergehölzbestand versehen. Im Zuge<br />

der Renaturierung sollte auch der im Oberlauf an den Staufenberg angrenzende kleine<br />

Waldbestand, der fälschlicherweise mit Pappeln bestockt ist, sukzessive mit Arten der heutigen<br />

potentiell natürlichen Vegetation durchmischt werden. In diesem Falle, auf grundwassernahen<br />

Standorten, wären dies Eschen, Weiden, Erlen. Die Biotopstrukturen im <strong>Raum</strong><br />

werden gestärkt, auch um den in Bezug auf Wechselbeziehungen eingrenzenden südlichen<br />

Barrieren entgegenzuwirken. Ansonsten verbleibt der Landschaftsraum der ordnungsgemäßen<br />

landwirtschaftlichen Nutzung und ist Ausgangspunkt zur Erschließung der Naturräume<br />

am Staufenberg und am Dachsberg.<br />

Schutz<br />

Flächen nach § 31 HENatG<br />

Das Biotopschutzgebiet fällt unter den Schutz des § 31 HENatG. Es sollten lediglich pflegende<br />

Maßnahmen stattfinden, so das Freihalten der Tümpelbereiche.<br />

Schutz des artenreichen, grundwassernahe Wäldchen (VM 68) mit potentiellen faunistischen<br />

Wechselbeziehungen zu Strukturen am Staufenberg.<br />

Pflege und Entwicklung<br />

M-9065<br />

Renaturierung des Entenbaches. Teilweise Offenlegung der verrohrten Bachabschnitte, Anlage<br />

von Mäandern, Anlage von uferbegleitenden Gehölzen,<br />

N-9019<br />

Extensive Grünlandnutzung. Im Bereich des Sonderstandortes (VM 67) sollten eventuelle<br />

Drainagen wieder verschlossen werden, um eine Wiedervernässung des Gebietes zu erreichen.<br />

W-9049<br />

Extensivierung des Auengrünlandes<br />

B-9018<br />

Ersatz der Pappeln im nördlich gelegenen Wäldchen sukzessive durch naturnahen Waldbestand.<br />

Der Sonderstandort lässt den Aufbau eines grundwasserbeeinflussten Waldstückes<br />

zu.<br />

Erhalt<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft gem HENatG<br />

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