11.12.2012 Aufrufe

Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

Entsprechend der Leitbilder für die landschaftlich geprägten Landschaftsräume der freien<br />

Feldflur gilt, dass hier weiterhin eine im Sinne des HENatG ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

notwendig ist, um den Landschaftscharakter zu erhalten. Als ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

definiert das HENatG in der Fassung von 2002 „die landwirtschaftliche Nutzung des<br />

Bodens, wenn sie Erosionen verhindert, die Humusbildung fördert, sowie den Eintrag von<br />

Schadstoffen in Gewässer und die Beeinträchtigung von Lebensräumen wildlebender Tiere<br />

und Pflanzen vermeidet.“<br />

Dort, wo offensichtliche Konflikte wegen zu intensiver/nicht standortgerechter Landwirtschaft<br />

festgestellt wurden, ist bei den jeweiligen Landschaftsräumen entsprechend reagiert worden<br />

(z.B. bei Bodenerosionsgefahr).<br />

Dies schließt nicht aus, dass auch an anderen Stellen Konfliktpotentiale bestehen – z.B. wegen<br />

zu geringen Nitratrückhaltevermögens des Bodens. Auf solche Konflikte wird an dieser<br />

Stelle mit dem pauschalen Hinweis auf die im Sinne des HENatG ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

reagiert, ohne einzelne Maßnahmen vorzuschlagen.<br />

Darauf hinzuweisen ist im Zusammenhang mit der ordnungsgemäßen Landwirtschaft des<br />

Weiteren auf das Hessische Wassergesetz, wonach generell Gewässerrandstreifen zumindest<br />

von intensiven, Gewässerbelastenden Nutzungsformen frei gehalten werden müssen.<br />

Landschaftsraum 73: Talraum Fulda<br />

Schutz<br />

Flächen mit rechtlichen Bindungen für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

• Fast vollständig im LSG „Oberes Fuldatal“<br />

• Geschützte Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 31 HENatG: Ufergehölzsäume<br />

• Festgestelltes Überschwemmungsgebiet der Fulda<br />

• VSG-Gebiet Natura 2000<br />

Pflege und Entwicklung<br />

Maßn.Nr. Kurzbeschreibung Umfang Maßn.Träger Prior.<br />

M 7056 Erwerb des 10 m Streifens ab Gewässeroberkante,<br />

durch Nutzungsaufgabe<br />

Sukzession zum Ufergehölz. Einwirken<br />

auf die Einstellung der Reparatur und<br />

Pflege der Uferbefestigung, zulassen der<br />

Gewässerdynamik.<br />

M 7055 Überschwemmungsbereich der Fulda<br />

östlich Guntershausen<br />

Umwandlung von Ackerfläche in Grünland<br />

Schaffung eines Biotopkomplexes<br />

aus Extensivgrünland<br />

M 7057 Überschwemmungsbereich der Fulda<br />

südöstlich Guntershausen<br />

Umwandlung von Ackerfläche in Grünland<br />

Schaffung eines Biotopkomplexes<br />

aus Extensivgrünland<br />

- 543 -<br />

3,8 ha Gemeinde,<br />

Sonstige<br />

ca 1,7 ha Gemeinde,<br />

Sonstige<br />

ca 15,1<br />

ha<br />

M 7072 Wie vor ca. 8,5<br />

ha<br />

B 7073 Extensivierung der Grünlandnutzung im<br />

Überschwemmungsbereich der Fulda<br />

Gemeinde,<br />

Sonstige<br />

I<br />

2<br />

1<br />

2<br />

2

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!