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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

27) Wassersport / Motorbootverkehr auf der Fulda<br />

Die Fulda ist bis auf Höhe der Kiesteiche an der Grenze zu Bergshausen als " Bundeswasserstraße<br />

für den allgemeinen Schiffsverkehr" ausgewiesen.<br />

Der Schiffsverkehr beschränkt sich jedoch auf einzelne Ausflugsschiffe, die nur während der<br />

Sommermonate zwischen der Anlagestelle an der Schlagd und der Staustufe Wahnhausen<br />

verkehren.<br />

Wesentlich intensiver ist die Nutzung des Flusses durch Motorboote und die verschiedensten<br />

Formen des Wassersports (Kanu- und Rudervereine, Kanuwandern, Wasserski).<br />

.<br />

Während die nichtmotorisierten Nutzungsformen sowohl wegen der geringen damit verbundenen<br />

Nebenwirkungen (s.u.) als auch wegen ihrer relativ engen Begrenzung auf bestimmte<br />

Flussabschnitte (Kanu- und Rudervereine, etwa zwischen Damaschkebrücke und Stadtwehr)<br />

bzw. ihrer geringen Anzahl (Kanuwanderer) kaum als nennenswerte Störung für andere<br />

flussbezogene Nutzungen, die Ufervegetation oder die am und im Wasser lebende Tierwelt<br />

zu betrachten sind, stellt sich dies für den motorisierten Bootsverkehr anders dar.<br />

Als wesentliche, mit intensiverem motorisiertem Bootsverkehr verbundene Auswirkungen auf<br />

das Gewässer-Ökosystem lassen sich nennen:<br />

• Veränderungen des Uferprofils und des Uferausbaus im Bereich der Anlegestellen und<br />

Liegeplätze<br />

• Störungen der Ufervegetation in Bereichen, in denen die Boote außerhalb der eigentlichen<br />

Anlegestellen am Ufer anlegen<br />

• mechanische Störungen der Flachwasser- und Ufervegetation durch Wellenschlag<br />

• mechanische Störungen der Aufenthalts- und Brutplätze von Wasservogelarten und der<br />

Fischlaichplätze durch Wellenschlag<br />

• visuelle und akustische Störungen von sich in den Uferzonen aufhaltenden Tierarten mit<br />

größeren Fluchtdistanzen<br />

• u.U. Eintrag von Kraft- und/ oder Schmierstoffen ins Wasser<br />

• Lärmbelästigung der übrigen Nutzer/-innen sowohl auf dem Wasser als auch entlang der<br />

Ufer, vor allem in sonst ruhigeren Flussabschnitten.<br />

Angaben zur Zahl der auf der innerhalb des Stadtgebietes auf der Fulda verkehrenden Motorboote<br />

sind nicht einmal annäherungsweise möglich. Neben den ständig an den vorhandenen<br />

Liegeplätzen angelegten Booten gibt es vor allem an warmen Sommerwochenenden<br />

eine große Anzahl von Booten, die mit Anhängern angefahren, an entsprechenden Stellen<br />

zu Wasser gelassen und nach einem Ausflug wieder abgefahren werden.<br />

Nach unseren Beobachtungen / Schätzungen sind im Stadtgebiet entlang der Fulda etwa<br />

200 - 220 Motorbootliege- / Anlegeplätze vorhanden. Der überwiegende Teil konzentriert<br />

sich auf den Abschnitt zwischen Schwimmbadbrücke und Hafenbrücke. Außerhalb dieses<br />

Abschnitts ist im Hafenbecken und südlich der Neuen Mühle eine Anzahl von Liegeplätzen<br />

vorhanden. Am Rand des Stadtgebietes sind Liegeplätze im Bereich Sandershausen und<br />

Bergshausen zu nennen.<br />

Der Motorbootverkehr erstreckt sich an warmen Sommerwochenenden auf den gesamten<br />

Flussabschnitt von der Neuen Mühle bis zur Staustufe Wahnhausen sowie das Teilstück<br />

südlich der Neuen Mühle. An Werktagen konzentriert er sich stärker auf die Abendstunden<br />

und das engere Stadtgebiet.<br />

Hinzuweisen ist im Zusammenhang mit dem Motorbootverkehr auch auf die ausgewiesene<br />

Wasserskistrecke zwischen Klärwerk und Lossemündung sowie - an der südlichen Stadtgrenze<br />

- im Bereich Bergshausen.<br />

Zu teilweise problematischen Wirkungen einzelner Formen der Erholungsnutzung vgl. a.<br />

Kap. 4.1.7.<br />

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