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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

• zum Aufbau des europäischen Netzes Natura 2000 (Flora-Fauna-Habitat FFH, Vogelschutz-Gebiete).<br />

Die Ziele und erforderlichen Maßnahmen sind entsprechend § 4 (4) HENatG bei der Aufstellung<br />

von Bauleitplänen und Satzungen nach §§ 34 und 35 Baugesetzbuch (BauGB) zu berücksichtigen<br />

und, soweit geeignet, in diese zu übernehmen. Abweichungen vom <strong>Landschaftsplan</strong><br />

sind zu begründen.<br />

1.4.3 Bestandserhebung und Bewertung<br />

Zunächst erfolgt eine Beschreibung und Bewertung des gegenwärtigen Zustandes von Natur<br />

und Landschaft, insbesondere der Schutzgüter Boden, Wasser, Klima/Luft, Pflanzen- und<br />

Tierwelt, Landschaftsbild und Erholung, Mensch sowie Sach- und Kulturgüter.<br />

Die Karte Realnutzung (Bestandskarte 1) beschreibt die verschiedenen Landnutzungsformen<br />

von Landwirtschaft, Forstwirtschaft, Wasser- und Fischereiwirtschaft, die Ver- und Entsorgungseinrichtungen,<br />

den Bereich der Siedlungsflächen sowie die Verkehrsflächen.<br />

Die geschützten und wertvollen Lebensräume sind in der Karte Kulturlandschaft und Naturschutz<br />

(Bestandskarte 2 bzw. Entwicklungskarte 2) dargestellt. Einrichtungen und Möglichkeiten<br />

der Freizeitnutzung werden in der Karte Freizeit und Erholung, Landschaftsbild (Bestandskarte<br />

3) aufgezeigt.<br />

Die Landschafts- und Siedlungsräume werden anschließend aufgrund der Bestandserhebung<br />

bewertet.<br />

1.4.4 Leitbilder / Eingriffe / Maßnahmenkonzept<br />

Leitbilder<br />

Aus der Gegenüberstellung von Bestandteilen des Naturhaushaltes, den aktuellen Nutzungen,<br />

der Gesamthistorie sowie den planungsrelevanten Wechselwirkungen werden auf die<br />

Landschafts- und Siedlungsräume bezogene Leitbilder erarbeitet. Die Leitbilder orientieren<br />

sich an den fachlichen Vorgaben des Landschaftsrahmenplanes 2000 sowie den Zielen und<br />

Grundsätzen des Bundesnaturschutzgesetzes und des Hessischen Naturschutzgesetzes.<br />

Geplante und absehbare Eingriffe<br />

Anhand von Bestandserhebung und Bewertung der Landschaftsräume sowie der Erarbeitung<br />

der naturschutzfachlichen Leitbilder werden die angedachten und möglichen Eingriffe,<br />

die sich aus den Darstellungen von Regionalplan, Siedlungsrahmenkonzept und Flächennutzungsplan<br />

ergeben, naturschutzfachlich bewertet.<br />

Maßnahmenkonzept<br />

Auf der Grundlage der Leitbilder werden im Entwicklungsteil der angestrebte Zustand von<br />

Natur und Landschaft und die Entwicklungskonzeption zur Erreichung der Ziele in Text und<br />

Karte dargestellt (Karte Maßnahmen (Entwicklungskarte 1)).<br />

Die Entwicklungskarte enthält auch Maßnahmen zur Kompensation.<br />

Kompensationskarte<br />

In der Kompensationskarte werden noch einmal die Maßnahmen aus der Entwicklungskarte<br />

aufgeführt, welche zur Kompensation geeignet sind, erweitert um zusätzliche potentielle<br />

Kompensationsbereiche, welche aus Verschneidungen der Parameter, Auenbereiche, aktuelle<br />

Nutzung, Nutzungseignung, Erosion, Sonderstandorte abgeleitet wurden. Nähere hierzu<br />

wird in Kapitel 7 erläutert.<br />

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