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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

b) Verträglichkeitsprüfung bezügl. der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

Bestehende FFH- bzw. keine<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

c) Flächen nach § 31 HENatG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

d) Flächen nach anderem Recht<br />

Bestehende Flächen WSG IIIB<br />

Verträglichkeitsprüfung Keine erheblichen Umweltauswirkungen zu erwarten<br />

5. Zusammenfassende Bewertung<br />

Aufgrund der sehr exponierten Lage sowie der sehr guten Böden werden die Auswirkungen<br />

bezüglich dieser beiden Umweltgüter als erheblich bewertet.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Ausgleich<br />

Vermeidung und Maßnahmen<br />

zum Ausgleich<br />

nach der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung<br />

Minimierung Festsetzung geringer Grundstücksgrößen im B-<br />

Plan; Festsetzungen zur ausreichenden „Durchgrünung“ der<br />

Flächen sowie Festsetzung minimaler Versiegelungsraten im B-<br />

Plan; Erhaltung der vorhandenen Gehölze. Erhaltung der Wegeverbindungen<br />

zum Rohrbachtal<br />

Ausgleich: Entsiegelungsmaßnahmen an anderer Stelle (Untersuchung<br />

der Entsiegelungsmöglichkeiten im Ort liegt der Gemeinde<br />

vor) können dem funktionellen Ausgleich des Eingriffs in<br />

Boden- und Wasserhaushalt dienen. Ein ausreichender funktioneller<br />

Ausgleich der Eingriffe in die anderen Schutzgüter ist nur<br />

im Zusammenhang mit der Durchführung von Ersatzmaßnahmen<br />

möglich.<br />

Ersatz: Als Ausgleichs- (Ersatzmaßnahme) im Sinne der §§ 5<br />

und 9 BauGB wird die Durchführung einer Maßnahme im westlich<br />

liegenden Landschaftsraum vorgeschlagen. Die Maßnahmen<br />

M-2107 bis M-2109, bei denen es sich jeweils um die abschnittsweise<br />

Umwandlung von nicht standorttypischen Gehölzstrukturen<br />

(Pappeln Weihnachtsbäume) in naturnahe Gehölze<br />

handelt, bieten sich als geeigneter Maßnahmenpool an, außerdem<br />

die Festsetzung einer ausreichenden Ortsrandeingrünung,<br />

die nach Bau der B 3 – Ortsumgehung auch als Sichtschutz und<br />

zum Schutz der Anwohner vor Lärm- und Abgasemissionen<br />

dienen kann (Anpflanzung von mind.- 5 m breitem Gehölzstreifen<br />

aus einheimischen und standorttypischen Arten am Nordrand<br />

der Siedlungserweiterung). Dem Eingriff stehen somit allein<br />

durch die Anpflanzung von Gehölzen am Ortsrand auf ca.<br />

230 m Länge im Norden und ca. 60 m im Westen und einer<br />

Breite von jeweils 5 m entgegen (insgesamt: ca. 1450 m²). Darüber<br />

hinaus können Ersatzmaßnahmen aus einem Pool von 3<br />

Flächen gewählt werden, die jeweils zwischen 0,3 und 0,4 ha<br />

Größe aufweisen. Sollten weitere Ersatzmaßnahmen nötig sein,<br />

kann auf Maßnahmen des Maßnahmenkataloges zurückgegriffen<br />

werden.<br />

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