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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

<strong>Kassel</strong> Nr. 10090, Anschlüsse an Industriegebiet Lange Feld<br />

RPN 2000:<br />

FNP:<br />

Lage: Anschluss an Industriegebiet Lange Feld, Größe ca. 3,5 ha<br />

Der Träger des Vorhabens bzw. die hierfür zuständige Behörde stellt nach § 33 Hessisches<br />

Straßengesetz, Planfeststellung, von 2002 die Notwendigkeit einer Umweltverträglichkeitsprüfung<br />

fest. Zunächst unterliegen nur Bundesstraßen einer UP-Pflicht gemäß Anlage 1 des<br />

UVPG. Für andere Straßen sind zuvor vom Planungsträger eventuelle erhebliche Auswirkungen<br />

auf die Umweltbelange, wie sie im § 33 Planfeststellung dargelegt sind, abzuprüfen.<br />

Trassen noch nicht festgelegt; es besteht noch kein Handlungsbedarf.<br />

9.2 Verträglichkeitsprüfung der vorgesehenen Eingriffe auf<br />

die verschiedenen Schutzgüter (<strong>Raum</strong>prüfung mit Flächenbilanz)<br />

(Karten siehe im Kartenteil)<br />

Insgesamt beträgt die Fläche sämtlicher vorgesehener Eingriffe 397,7 ha. Prozentual wirken<br />

sie auf die verschiedenen Schutzgüter nur minimal ein. So tangieren sie lediglich zu 0,2 ha<br />

FFH- und VSG-Gebiete nach Natura 2000; auch flächenhafte Gewässer, Naturschutzgebiete<br />

sowie flächenhafte Naturdenkmale sind nicht betroffen. Gleichfalls kaum betroffen sind Baudenkmäler<br />

als Gesamtanlagen, Anlagen, welche als Weltkulturerbe geschützt sind sowie<br />

lediglich peripher Bodendenkmäler. Die Überschneidung mit Bodendenkmälern, hierbei<br />

handelt es sich in der Regel um mittelalterliche Kulturstätten wie Wüstungen oder Begräbnisstätten,<br />

rührt dabei von der offiziellen Darstellungsweise, die den eigentlichen Fundort als<br />

Schutz vor Plünderung immer mit einem gewissen Puffer darstellt. Dies bedeutet in den wenigen<br />

Fällen von Überschneidung wie in Niestetal entlang der Autobahn am Teufelsberg<br />

(Eingriff Nr. 8013), vor Eingriffen jedweder Art eine exakte Verortung des Kulturgutes vornehmen<br />

zu lassen.<br />

Überschwemmungsgebiete werden mit 1,1% der Flächen zwar nur minimal überlagert, allerdings<br />

wirkt der beabsichtigte Eingriff in die Niesteaue doch erheblich. Die zweite Überlagerung<br />

betrifft die Querung der Losseaue durch die geplante A 44; inwieweit Brückenbauwerke<br />

eingesetzt werden, welche eine direkte Betroffenheit minimieren würden, ist bislang nicht<br />

sicher.<br />

Die höchste Betroffenheit wird bei potentiell hochwertigen Ackerböden mit 3,1 % erreicht,<br />

das heißt, beabsichtigte Eingriffe werden voraussichtlich 3,1 % aller hochwertigen Standorte<br />

beanspruchen.<br />

Die niedrige prozentuale Betroffenheit relativiert sich allerdings, nimmt man die absoluten<br />

Hektarzahlen als Grundlage. Der in der Landwirtschaft tätige Mensch ist mit ca. 270 ha Verlust<br />

seiner hochwertigsten Böden erheblich betroffen, knapp 33 % der Eingriffsflächen im<br />

Bereich der Klimafunktionsflächen (Klimastufen 1+2 der Klimabewertungskarte). Diese Flächen<br />

sind Teile des Luftleitsystems des Verbandsgebietes mit hoher klimaökologischer Ausgleichsleistung<br />

für die besiedelten Bereiche und sollten, wenn möglich, nicht weiter bebaut<br />

werden!<br />

Ca. 36 % der Eingriffe finden in Landschaftsschutzgebieten, 42 % finden in den Funktionsflächen<br />

Landschaftsbild, 25 % in Brut- und Rastgebieten sowie 4 % in Überschwemmungsgebieten<br />

statt.<br />

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