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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

belastungen. Eine landschaftsplanerische Konfliktlösung kann hier nicht erfolgen, weil<br />

diese nur in einer Verlegung der Straßen bestehen könnte, was mit neuen Eingriffen in<br />

Natur und Landschaft verbunden ist. Auch die angrenzenden bebauten Flächen auf Stadtgebiet<br />

<strong>Kassel</strong> verhindern eine Lösung des Barriere-Effekts und der Isolierung.<br />

Landschaftsraum 161 - Nördliches Söhre-Vorland<br />

Der von der Gemarkung Fuldabrück in das Gemeindegebiet Lohfelden ragende LR ist vor<br />

allem durch den Autobahnverlauf stark gekennzeichnet:<br />

• Die A7 und das Rasthaus <strong>Kassel</strong> stellen Überwärmungsgebiete und somit klimatisch beeinträchtigte<br />

Räume dar. Gesundheitliche Belastungen durch die Überwärmung sind in<br />

diesem Abschnitt durch die Lage in der freien Landschaft aktuell nicht zu erwarten.<br />

• Die A7 verläuft entlang der westlichen Gemarkungsgrenze und kreuzt die A49 mit dem<br />

<strong>Kassel</strong>er Kreuz im Norden des LR. Die Autobahn beeinträchtigt das Landschaftsbild und<br />

bildet eine Barriere für Naherholungssuchende zur angrenzenden Gemarkung Fuldabrück.<br />

Sie behindert die Ausbreitungs- und Wandermöglichkeiten für Tierarten und trägt<br />

zur Verinselung der Populationen bei.<br />

• Die Autobahn und die zugehörigen Verkehrsanlagen (Rastplatz und Autobahnkreuz) verursachen<br />

weitreichende Lärmstörungen und Schadstoffbelastungen.<br />

Weiterer Konflikt:<br />

• Im Süden des Landschaftsraums queren eine 110kV- und eine 380 kV- Überlandleitung<br />

den LR. Die Hochspannungsleitungen stellen einen erheblichen Landschaftsschaden dar.<br />

Sie bilden einen <strong>Raum</strong>, der als Aufenthaltsort für Mensch und Tier in den meisten Fällen<br />

unangenehm ist und unter Umständen gesundheitsbelastend sein kann.<br />

Kleinbauten in der Landschaft<br />

In Lohfelden sind die illegal errichteten Gebäude in den Bereichen Hammelsbergweg und<br />

Hasenweg zwischenzeitlich planungsrechtlich gesichert und somit legalisiert.<br />

Andere illegale Kleinbauten sind nicht vorhanden.<br />

Niestetal<br />

Landschaftsraum 23 - Engtal der Fulda nördlich des <strong>Kassel</strong>er Beckens<br />

Beschreibung:<br />

Es handelt sich um einen weitgehend naturnahen Landschaftsraum im Talraum der Fulda<br />

mit Hang-Laubwäldern östlich der K1 mit herausragender Erholungsfunktion. Das Gebiet ist<br />

durch einen Rad- und Wanderweg erschlossen. Der Landschaftsraum liegt in den Wasserschutzzonen<br />

II, IIIA und IIIB. Vogelschutzgebietsvorschlag nach Natura 2000.<br />

In der Fuldaue befinden sich Grünlandbrachen nasser bis wechselfeuchter Standorte (§ 31<br />

HENatG) sowie gewässerbegleitende Hochstaudenfluren.<br />

Der nördlich an der Grenze zu Niedersachsen und zum großen Teil durch den Forst verlaufende<br />

Quelengraben (Grenzbach) ist weitgehend naturnah. Das Gewässerprofil ist durch die<br />

teils schluchtartige Einkerbung (geologischer Untergrund Buntsandstein) mit sehr steilen<br />

Abhängen bestimmt, die beidseitig großflächige Hangabrutschungen aufweisen. Im gesamten<br />

Landschaftsraum verfügen die Böden über ein nur geringes Nitratrückhaltevermögen; es<br />

handelt sich größtenteils um Braunerden und Pseudogley-Parabraunerden sowie Abschwemmmassen<br />

lößartiger Substrate.<br />

Der gesamte Landschaftsraum ist als Landschaftsschutzgebiet ausgewiesen.<br />

Konflikte<br />

Stellenweise standortfremde Nadelgehölzbestände im nördlichen Bereich.<br />

Der Sportplatz befindet sich im Auen- und potenziellen Überschwemmungsbereich der Fulda.<br />

Der technische Ausbau des Grabens vor und unter dem Sportplatz (Verrohrung) und das<br />

vorgeschaltete Geschiebeauffangbecken stellen aufgrund deren Naturferne ebenfalls einen<br />

Konflikt dar.<br />

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