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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Flächen nach § 14 HENatG<br />

Bäume östlich des Dachsberges<br />

Flächen nach § 23 Hess. Forstgesetz<br />

Aufgrund der geringen Waldflächen bei vorhandenem Erholungsbedarf an der Peripherie<br />

eines Verdichtungsraumes wird vorgeschlagen, die Waldungen am Dachsberg zusätzlich als<br />

Erholungswald auszuweisen.<br />

Das dem Wald östlich anschließend hohe Feldgehölz (VM 57) wird als besonders wertvoller<br />

Bereich gekennzeichnet. Er steht zudem unter dem Schutz des § 31 HENatG. Die dichten<br />

Gehölzgruppen am Rande des Dachsberges mit einer festgestellten reichhaltigen Fauna<br />

sollen möglichst, auch im Falle der nördlich hiervon geplanten Waldneubegründungen, der<br />

Sukzession ohne forstlichen Einfluss unterliegen. Die Stabilisierung dieses reichhaltigen Habitates<br />

ist insofern zwingend, als potentielle Wanderungsmöglichkeiten und Wechselbeziehungen<br />

zu anderen Habitatstrukturen durch die südlich liegenden Dammbarrieren stark eingeschränkt<br />

sind.<br />

Pflege und Entwicklung<br />

M-9001<br />

Anlage eines Ufergehölzstreifens entlang des Oberlaufes der Elsche als Schutz vor begleitenden<br />

Nutzungen (Viehtritt), als raumgliedernde Elemente sowie im Hinblick auf Gewässer-<br />

und Biotopschutzvernetzung; - Habitaterweiterung für potentielle Fauna und Flora. Öffnung<br />

der verrohrten Bereiche. Herstellung von extensiv genutztem Feuchtgrünland. Im Nordwestbereich<br />

des Elschetales wird im Zuge von Ersatzmaßnahmen(Fläche 4-1) derzeit eine bislang<br />

gefasste Quelle freigelegt sowie Nassstaudengesellschaften eingebracht. Flächengröße<br />

ca. 6,1 ha bislang intensiv bewirtschaftetes Dauergrünland<br />

M-9064<br />

Anlage eines Ufergehölzstreifens an der Elsche westlich der Bahntrasse.<br />

M-9060<br />

Anlage eines beidseitigen 10 m breiten Grünstreifens entlang des Abschnittes des Mittelbaches,<br />

Anlage von Grünland und uferbegleitenden Gehölzen als Schutzmantel gegen die angrenzende<br />

ackerbauliche Nutzung. Partiell Anpflanzungen im Mittelwasserbereich, um<br />

Auskolkungen, An- und Abschwemmungen am begradigten Profil (kein Betonausbau!) zu<br />

erreichen. Der Gehölzgürtel dient gleichzeitig den faunistischen Wechselbeziehungen zwischen<br />

bewachsenem Bahndamm und Streuobstwiese an der B 7. Im nordwestlichen Teilbereich<br />

ist der Mittelbachgraben kaum mehr als solcher wahrnehmbar, wahrscheinlich verursacht<br />

durch die Ausbaumaßnahmen B7/B83. Trotzdem sollten auch hier, um eine Vernetzung<br />

zu erreichen, Gehölzstreifen angelegt werden.<br />

B-9009<br />

Obstwiese an der B7 (VM 51) mit potentiellen faunistischen Wechselbeziehungen zu den<br />

Waldungen am Dachsberg. Vorgeschlagen wird die zusätzliche Anpflanzung von Bäumen,<br />

die Extensivierung der artenarmen Wiesenbestände durch lediglich einmalige Mahd im Juni<br />

nach Samenreife sowie die Anpflanzung von zusätzlichen Heckenstrukturen entlang der B7<br />

als Puffer gegen die von dort einwirkenden Emissionen.<br />

B-9010<br />

Teil der Waldungen des Dachsberges mit höheren Anteilen an Nadelholz. Vorgeschlagen<br />

wird, diese sukzessive durch Laubgehölze zu ersetzen.<br />

M-9031<br />

Anlage eines Feldgehölzes inmitten der ackerbaulichen Fläche im Bereich der Wegekreuzung<br />

zur Verbesserung der faunistischen Wechselbeziehungen, als überbrückendes Trittsteinbiotop,<br />

zur ökologischen Aufwertung der landwirtschaftlich genutzten Bereiche und zur<br />

Gliederung der Landschaft gemäß Pflanzliste.<br />

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