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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

• Hinsichtlich der Artenwahl sollten nur alterungsfähige, von ihrer Wuchsform und -stärke<br />

sowie ihrer absehbaren ausgewachsenen Größe dem jeweiligen Straßenraum angemessene<br />

Arten verwendet werden.<br />

Gestaltung von Siedlungsrändern<br />

Traditionelle dörfliche und kleinstädtische Siedlungsgebiete waren geprägt durch kleinteilig<br />

strukturierte Übergangszonen zwischen den eigentlichen Siedlungsflächen und der "offenen",<br />

landwirtschaftlich genutzten Landschaft.<br />

In der Regel bestanden diese "grünen" Randzonen aus vielfältigen und über lange Zeiträume<br />

gewachsenen siedlungsbezogenen Nutzflächen, wie hofnahen Weideflächen, Obstwiesen<br />

oder rückwärtigen Hausgärten und dem traditionellen Grabeland, als Ergänzung zu den oft<br />

beengten Siedlungskernen.<br />

Obwohl diese Siedlungsrandzonen mit ihrer spezifischen Vegetationsausstattung primär<br />

durch unterschiedliche Nutzungsanforderungen entstanden waren und fortwährend geprägt<br />

wurden, erfüllten sie über die jeweiligen Hauptnutzungsformen hinaus vielfältige, sich ergänzende<br />

und überlagernde Funktionen und Zwecke.<br />

Stichpunktartig genannt werden können: lokal- und kleinklimatische Ausgleichswirkung,<br />

landschaftliche Einbindung der Siedlung / Gestaltung des Übergangs von der Siedlung zur<br />

Landschaft, Grundlage für vielfältige siedlungsbezogene Freiraum- und Naherholungsnutzungen,<br />

Lebensräume für spezifische, an solche Bereiche angepasste Pflanzen- und Tierarten.<br />

Unter den Bedingungen überwiegend eines raschen Siedlungswachstums gingen in vielen<br />

stadtnahen Gemeinden solche Strukturen und die mit ihnen verbundenen Funktionen und<br />

Qualitäten in den letzten Jahrzehnten weitgehend verloren.<br />

Parallel dazu haben auch die Nutzungsformen und Funktionen, die den Hintergrund für die<br />

traditionellen Siedlungsränder bildeten, ihre Bedeutung verloren (z.B. Selbstversorger-<br />

Obstbau).<br />

Die alten Strukturen und Erscheinungsbilder losgelöst von ihren funktionalen, sozialen und<br />

wirtschaftlichen Bezügen zu 'inszenieren' ist heute weder sinnvoll noch auf Dauer finanzierbar.<br />

Ein 'verbindliches', auf breiterer Basis allgemein akzeptiertes fachliches Leitbild für das Erscheinungsbild<br />

der Siedlungsränder neuer städtischer oder dörflicher Wohngebiete gibt es<br />

derzeit nicht, kann es u.E. vor dem Hintergrund vielfältigster örtlicher Ausgangs- und Rahmenbedingungen<br />

und tiefgreifender gesellschaftlicher Veränderungen auch kaum geben.<br />

Wichtiger als die Erhaltung oder Wiederherstellung überkommener Erscheinungsbilder von<br />

Siedlungsrändern erscheint uns die Sicherung oder Entwicklung der spezifischen Funktionen<br />

und Qualitäten, die solche Siedlungsrandzonen erfüllen können und müssen:<br />

• Funktionen als ergänzender Freiraum und Naherholungsbereich mit hohen Nutzungs- und<br />

Aufenthaltsqualitäten.<br />

• Kleinklimatische Ausgleichsfunktion<br />

• Funktionen als Lebensräume von Pflanzen und Tieren.<br />

• Vorkommen spezifischer Sichtbeziehungen auf die (gebaute) Stadt oder auch andere<br />

Landschaftsräume als wesentlicher Voraussetzung für die Wahrnehmbarkeit der Stadt-<br />

Landschaft und ihrer Eigenart.<br />

Wird bewusst versucht, diese Funktionen und Qualitäten zu sichern und ihnen einen der jeweils<br />

örtlichen Situation angemessenen gestalterischen Ausdruck zu geben, kann davon<br />

ausgegangen werden, dass als Ergebnis zwar sehr unterschiedliche, vielleicht sogar widersprüchliche,<br />

aber auch 'eigen-artige', unverwechselbare und im Sinne der Freiraum- und<br />

Naherholungsnutzung 'brauchbare' Siedlungsränder und Siedlungsrandzonen entstehen<br />

werden.<br />

Als Handlungsleitlinien im Sinne einer Sicherung und / oder Entwicklung von Siedlungsrändern<br />

mit hohen funktionalen und gestalterischen Qualitäten lassen sich formulieren<br />

• Siedlungsrandbereiche mit noch weitgehend erhaltenen, noch in bestehende Nutzungszusammenhänge<br />

eingebundenen 'traditionellen' Siedlungsrandstrukturen wie alten Obstwiesen<br />

oder Gartenflächen mit hohen Gehölzanteilen, etc., sollen von Bebauung frei-<br />

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