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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Der Erschließungsraum zu den Naturräumen am Dachsberg und Staufenberg wird ordnungsgemäß<br />

landwirtschaftlich genutzt. Bisherige Grünlandstrukturen, die das Landschaftsbild<br />

mitprägen, sollten beibehalten werden.<br />

Andere Nutzungen<br />

Andere Nutzungen wie Freizeitnutzungen, Grünflächen bleiben erhalten. Der Verlaufabschnitt<br />

der Ahne verbleibt im derzeitigen Zustand.<br />

Landschaftsraum 8: Strukturarme Agrarlandschaft südlich von Heckershausen; Teilbereich<br />

Talraum und Talraumerweiterung des Rinnbaches (gemeinsamer Landschaftsraum<br />

mit Ahnatal)<br />

Pflege und Entwicklung<br />

Anpflanzungen<br />

Um faunistische Wechselbeziehungen zwischen den Biotopstrukturen an Rain- und Rinnbach<br />

zu ermöglichen und gleichzeitig das ausgeräumt wirkende Landschaftsbild anzureichern,<br />

wird auf dem Höhepunkt des ackerbaulich genutzten Rückens eine Heckenstruktur<br />

als Trittsteinbiotop angelegt.<br />

Erhalt<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft gem. HENatG<br />

Der nordwestlich des Rinnbaches liegende Bereich wird weiterhin im Sinne der Naturschutzgesetzgebung<br />

ackerbaulich genutzt.<br />

Die angrenzenden Flächen des mittleren Abschnittes des Rinnbaches werden stellenweise<br />

nur noch sporadisch grünlandwirtschaftlich genutzt; andererseits konnte auch Intensivgrünland<br />

kartiert werden. Im Sinne der Gesamtrenaturierung des Bachlaufes sollten, auch im<br />

Hinblick auf die Bestimmungen des Hess. Wassergesetzes, die Randnutzungen im Sinne<br />

der Naturschutzgesetzgebung extensiv ausgeübt werden.<br />

Landschaftsraum 9: Innerörtlicher Auenbereich der Ahne<br />

Entsprechend dem Leitbild wird das Konzept des Nebeneinanders von siedlungsnaher Freizeit<br />

und Erholung sowie Naturschutz und Ressourcenschutz im gesamten Auenbereich beibehalten.<br />

Aufgrund der Klimawirksamkeit wird der gesamte Talraum mit Freizuhaltender Fläche<br />

belegt. Restbestände von Feuchtgrünland, so im Bereich der ICE-Schnellbahntrasse,<br />

werden als besonders wertvolle Bereiche als Flächen mit Regelungen und Maßnahmen dargestellt.<br />

Gerade die Auenbereiche im Umfeld der beiden Trassen, ICE-Trasse im Osten und<br />

DB-Bahntrasse im Westen sollten in ihrer Strukturvielfalt (Nutzungen, Gehölze, Biotope) gestärkt,<br />

die zum Teil extensiven Nutzungen (z.B. Grabeländereien im Westen und Osten im<br />

Bereich der Trassen, als Grünflächen dargestellt) gesichert werden, um die von den Trassen<br />

ausgehenden Barrierewirkungen (vgl. Konfliktbeschreibung) abzumildern.<br />

Schwer zu behebende Schäden sind die Sohlverriegelungen unter den Brücken sowie ein<br />

etwa drei Meter hoher Sohlabsturz am Mühlgraben im westlichen Teilbereich der Ahneaue.<br />

Prioritäre Maßnahmen im Sinne von Ressourcenschutz wäre die Anlage von Grünland bzw.<br />

parkähnlich gestalteten Grünflächen auf bislang intensiv ackerbaulich genutzten Flächen<br />

östlich des Hallenbades, südlich der Straße “In der Aue”.<br />

Schutz<br />

Flächen nach § 31 HENatG<br />

Der Feuchtbereich VM 86 steht unter dem Schutz des § 31 HENatG<br />

Pflege und Entwicklung<br />

S-9027<br />

Umwandlung von intensiv ackerbaulich genutzten Flächen in der Ahneaue in Dauergrünland<br />

bzw. parkähnlich genutzten Grünflächen, Maßnahmen zur Differenzierung des Bachbettes,<br />

Umwandlungsfläche ca. 3,1 ha.<br />

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