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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

massive Einengung wird als erheblich negativ bewertet.<br />

Pflanzen/Tiere/Biologische Vielfalt<br />

U.U. weitere Beeinträchtigung der Biotopfunktion des Wälzebachs<br />

Boden<br />

Verlust von ca. 0,6 ha landwirtschaftlich nutzbarer Fläche, Überbauung von ca. 0,4 ha guter<br />

Böden<br />

Wasser<br />

Erhöhung des Niederschlagsabflusses. Es sind keine erheblich negativen Auswirkungen zu<br />

erwarten<br />

Klima/Luft<br />

Reduzierung der lokalklimatischen Ausgleichsfunktion.<br />

Landschaft<br />

Verlust der noch bestehenden Naherholungsfunktion<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete<br />

a) Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Naturschutzrecht<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

b) Verträglichkeitsprüfung bezügl. der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH- und Vogelschutzgebiete<br />

Bestehende FFH- bzw. keine<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

c) Flächen nach § 31 HENatG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

d) Flächen nach anderem Recht<br />

Bestehende Flächen Verdachtsfläche Schädliche Bodenveränderung westlich angrenzend,<br />

WSG III<br />

Verträglichkeitsprüfung Fläche sollte auf mögliche Gefahren untersucht werden, bei<br />

Erkundungen WSG beachten<br />

5. Zusammenfassende Bewertung<br />

Ein Eingriff stünde in massivem Widerspruch zum naturschutzfachlichen Leitbild. Obwohl<br />

klein in Ausmaßen, würde die komplette Bebauung der Fläche den noch vorhandenen<br />

Grünzug mit seinen Naherholungsqualitäten in seinen Funktionen empfindlich einengen,<br />

voraussichtlich sogar in Gänze aufheben. Der Verlust dieser Qualitäten wird als<br />

erheblich negativ dargestellt.<br />

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