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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

• Wasserskistrecke<br />

Ein 700 m langer Abschnitt der Fulda zwischen Klärwerk und Lossemündung ist als<br />

Wasserskistrecke ausgewiesen. Eine weitere Strecke befindet sich unmittelbar im Bereich<br />

der südlichen Stadtgrenze zu Bergshausen.<br />

• Modellflugplatz Langes Feld<br />

Im Zentrum des Langen Feldes wird von einem entsprechenden Sportclub ein Modellflugplatz<br />

unterhalten und genutzt.<br />

E 4 Erreichbarkeit von größeren Parkanlagen und Bereichen mit Naherholungsfunktion<br />

Wie weiter oben angesprochen und erläutert gehören zu einer "vollständigen" Freiraumversorgung<br />

von Siedlungsgebieten neben den privaten und öffentlichen Freiräumen in Wohnungsnähe<br />

auch größere Parkanlagen oder andere Bereiche mit Erholungseignung.<br />

Der durch ihre jeweilige stadträumliche Lage und Zuordnung, vorkommende Barrieren etc.<br />

bedingte unterschiedliche Zugang von Siedlungsräumen zu größeren Parkanlagen und Naherholungsbereichen<br />

wird nachfolgend bewertet.<br />

Dazu werden in einer hier nicht dargestellten Arbeitskarte die vorhandenen größeren Freiräume<br />

und Naherholungsbereiche in eine Zeit-/Entfernungsrelation zu den Wohngebieten<br />

gesetzt. Einbezogen in diese Bewertung werden lediglich öffentlich zugängliche und nutzbare<br />

Freiräume mit einer Fläche von mehr als ca. 1 ha sowie Bereiche mit Eignung für die<br />

Naherholung (z.B. Stadtrandzonen, Waldgebiete u.ä., s.u.). Diese Freiräume und Naherholungsbereiche<br />

werden hinsichtlich ihrer Qualität und ihres 'Erholungswertes' in drei Wertstufen<br />

eingeteilt (Ordinalskala). Es wird davon ausgegangen, dass die Entfernung, die zum Erreichen<br />

eines Freiraumes oder Naherholungsbereichs in Kauf genommen wird, u.a. auch von<br />

dessen Qualität und Eignung abhängig ist. Jeder Wertstufe wird anschließend eine <strong>Raum</strong>-<br />

Zeit-Entfernung zugeordnet 8 .<br />

Als Bewertungskriterien für eine Einstufung von Freiräumen und Naherholungsbereichen<br />

hinsichtlich ihres 'Erholungswertes' werden Aspekte wie die Größe von Anlagen / Gebieten,<br />

die Vielfalt unterschiedlicher Nutzungsmöglichkeiten sowie die Möglichkeit der Kontrasterfahrung<br />

zum städtischen Siedlungsraum berücksichtigt.<br />

Der Wertstufe 1, 'Gebiete mit hohem Erholungswert', werden zugeordnet:<br />

• große, strukturreiche Parkanlage (> 15 ha),<br />

• größere Laub- und Mischwälder mit überwiegend guter Erschließung,<br />

• größere Siedlungsrandzonen mit guter Erschließung, hoher Strukturvielfalt und deutlichen<br />

Anteilen an nutzbaren Flächen,<br />

große zugängliche Brachflächen (> 15 ha).<br />

Berücksichtigt wird für diese Bereiche eine Gehdistanz von ca. 750 m.<br />

Der Wertstufe 2, 'Gebiete mit mittlerem Erholungswert', werden zugeordnet:<br />

• Parkanlagen und Grünflächen > 3 ha mit breiterem Nutzungsangebot,<br />

• Siedlungsrandzonen und Grünzüge mit mittlerer Erschließungsdichte, mittlerer Strukturvielfalt<br />

und geringeren Anteilen an nutzbaren Flächen,<br />

• strukturreiche Kulturlandschaft.<br />

Berücksichtigt wird eine Gehdistanz von ca. 500 m.<br />

Der Wertstufe 3, 'Gebiete mit geringerem Erholungswert', werden zugeordnet:<br />

• kleinere Grünflächen und Parkanlagen (ca. 1 - 3 ha),<br />

8 vgl. zu diesem Vorgehen u.a. AMINDE o.J., MAG. STADT MÜNSTER 1980, KELLERMAN / RATING 1980)<br />

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