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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Erhalt<br />

Erhalt und teilweise Weiterentwicklung der vorhandenen siedlungsinternen Grünflächen.<br />

Baunatal<br />

Maßnahmen in der Agrarlandschaft<br />

Das Ziel einer nachhaltigen Agrarkulturlandschaft mit dem aus den Standortbedingungen<br />

entwickeltem Landschaftsbild und der reichhaltigen Fauna und Flora kann nur durch eine<br />

entsprechende landwirtschaftliche Bewirtschaftung umgesetzt werden. Der <strong>Landschaftsplan</strong><br />

bietet mit seinen Maßnahmen z.B. zur Umwandlung von Acker in Grünland in erosionsgefährdeten<br />

Bereichen oder den Bewirtschaftungsverzicht im Gewässerrandstreifen als einen<br />

Teil einiger gewässerbezogenen Maßnahmen den Rahmen für eine nachhaltige Flächenbewirtschaftung.<br />

Im Rahmen der zurzeit in Baunatal stattfindenden Agrarstrukturellen Vorplanung<br />

können diese Maßnahmen unter Berücksichtigung von betrieblichen Anforderungen<br />

konkretisiert werden. Ein Ergebnis könnte z.B. die Schaffung von gut zu bewirtschaftenden<br />

Einheiten entlang der bisher ackerbaulich genutzten Flächen an den Fließgewässern für einen<br />

Grünlandbetrieb mit Mutterkuhhaltung sein.<br />

Bei der Durchführung von Gehölzpflanzungen in der offenen Landschaft sollten soweit möglich<br />

die 1999 vom ARLL Hofgeismar formulierten „Kriterien für die Anlage von linearen und<br />

flächigen Biotopen in der Feldflur unter Berücksichtigung landwirtschaftlicher und naturschutzfachlicher<br />

Belange“ berücksichtigt werden:<br />

Bei linearen Maßnahmen<br />

• Sollte bei einmündenden Wegen auf jeder Seite mindestens 10 m Abstand verbleiben<br />

(bessere Sichtverhältnisse für Fahrer landwirtschaftlicher Maschinen; Schwenkbereich)<br />

• Sollte die Heckenbreite inklusive Saumzone möglichst 5 m, jedoch nicht mehr als 12 m<br />

betragen und ein Heckenabschnitt wenigstens 30 m lang sein<br />

• Sollte die Anpflanzung möglichst in Nord-Süd-Richtung verlaufen, bzw. quer zur Hauptwindrichtung.<br />

Ist es auf Grund der Gegebenheiten erforderlich, die Anpflanzung in Ost-<br />

West-Richtung vorzunehmen, sollte sie auf der Südseite des Weges, Grabens, Raines<br />

etc. durchgeführt werden. Die Anpflanzung sollte parallel zur Bewirtschaftung erfolgen.<br />

Zufahrten und Vorgewanne sollten nicht bepflanzt werden. Spezielle Ernte- und Verladetechniken<br />

(Mais, Zuckerrübe) sind zu berücksichtigen.<br />

Bei flächigen Maßnahmen<br />

Wie z.B. Feldholzinseln, Streuobstwiesen oder Feuchtbereichen sollten vorrangig:<br />

• Feldholzinseln mind. 12 m breit und 500 m² bis 5000 m² groß sein sowie Kern-, Mantel-<br />

und Saumzone enthalten<br />

• Schwer zu bewirtschaftende (Neigung, Hindernisse, Feuchtigkeit etc.) Grundstücke /<br />

Teilgrundstücke und landwirtschaftlich weniger interessante Flächen verwendet werden<br />

• Grundstücke ausgewählt werden, die unmittelbar an Wege, Raine und Gräben angrenzen<br />

und möglichst eine Anbindung an andere Biotope haben<br />

• Keine Grundstücke einbezogen werden, die inmitten eines Ackergewannes liegen<br />

• Teilgrundstücke so genutzt werden, dass sinnvolle Restflächen verbleiben, die bei Ackerland<br />

eine Parallelbewirtschaftung ermöglichen.<br />

Durch die Berücksichtigung landwirtschaftlicher Belange und die Einbeziehung der Landwirte<br />

bereits im Planungsverfahren kann eine wesentlich höhere Akzeptanz der Maßnahmen und<br />

eine längere Lebensdauer der Gehölze erreicht werden.<br />

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