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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

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Landschaftsraum 101: Agrarlandschaft zwischen Knickhagen und Wilhelmshausen<br />

Es werden Möglichkeiten zur ökologischen Aufwertung und zur Erhöhung der Strukturvielfalt<br />

der offenen Agrarlandschaft genannt.<br />

Unter Wahrung des Landschaftsbildes und entsprechend den Zielvorstellungen des Leitbildes<br />

werden folgende Maßnahmen empfohlen:<br />

Schutz<br />

Feldgehölze südöstlich von Knickhagen und südwestlich von Wilhelmshausen (FT 52).<br />

Landschaftsschutz nach § 13 HENatG<br />

Die Fläche liegt im Bereich des LSG „Unteres Fuldatal“.<br />

Pflege und Entwicklung<br />

M-2205 – 2206<br />

Die Aufhebung der Verrohrung im unteren Teilstück des westlich von Wilhelmshausen fließenden<br />

Grabens in Zusammenhang mit der durchgehenden Anpflanzung von Ufergehölzen<br />

westlich des Ortes soll zur Verbesserung des ökologischen Wertes des Fließgewässers beitragen.<br />

Gleichzeitig sollten Maßnahmen zur Verminderung des Viehtritts am Graben erfolgen<br />

(z.B. Abzäunung des Uferbereiches). Diese Maßnahmen können z.B. als Ausgleichsmaßnahmen<br />

bei Eingriffen durch Bebauung herangezogen werden.<br />

Pflanzmaßnahmen<br />

Anpflanzung von Hecken-/Gebüschstrukturen entlang von Wirtschaftswegen nach Überprüfung<br />

der Breite der Wegeparzellen und der tatsächlichen Wegebreite.<br />

Die Anpflanzung einer Strauchreihe entlang des Wirtschaftsweges zum Aussiedlerhof südlich<br />

des Ortes soll zur besseren Einbindung der Siedlung in die Landschaft und zum Biotopverbund<br />

beitragen.<br />

Ergänzung des Baumbewuchses an der B3 zur Allee.<br />

Erhaltung<br />

Ordnungsgemäße Landwirtschaft<br />

Der gesamte Landschaftsraum wird überwiegend landwirtschaftlich – überwiegend als Acker<br />

- genutzt, was aufgrund der hohen Ertragsfähigkeit der Böden auch so bleiben soll. Grünlandbereiche<br />

sollten als Vernetzungs- und Trittsteinbiotope sowie aus Gründen des Erosionsschutzes<br />

erhalten bleiben. Auch das Landschaftsbild wird für die Erholungsnutzung durch<br />

die Grünlandbereiche aufgewertet. Die für Bereiche mir erhöhter bis sehr starker Bodenerosionsgefahr<br />

genannten Bewirtschaftungsregelungen sowie Empfehlungen für Flächen mit<br />

geringem bis sehr geringem Nitratrückhaltevermögen sind zu beachten.<br />

Landschaftsraum 102: Agrarlandschaft nordöstlich von Wilhelmshausen<br />

Es werden Maßnahmen zur ökologischen Aufwertung des von Hecken strukturierten offenen<br />

Landschaftsraumes genannt.<br />

Unter Wahrung des Landschaftsbildes und entsprechend den Zielvorstellungen des Leitbildes<br />

werden folgende Maßnahmen empfohlen:<br />

Schutz<br />

Dem Schutz des § 31 unterliegen der Elsterbach als naturnahes Fließgewässer und sein<br />

Ufergehölzsaum (FT 55).<br />

Landschaftsschutz nach § 13 HENatG<br />

Der Landschaftsraum 102 liegt im Bereich des LSG „Unteres Fuldatal“.<br />

Streuobstwiese FT 56<br />

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