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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Landschaftsraum Nr. 96: Strukturarme Agrarlandschaft südlich und westlich von Elgershausen<br />

(Südlicher Teil in Baunatal)<br />

Schutz<br />

• Der weit überwiegende Teil des Landschaftsraumes ist Bestandteil des LSG "Naturpark<br />

Habichtswald"<br />

• Die Basaltkuppe des Steinberges ist als ND geschützt.<br />

• Feldgehölze<br />

Folgende Bereiche / Lebensräume sind als "besondere Lebensräume und Landschaftselemente"<br />

nach § 31 HENatG geschützt:<br />

• Die überwiegend naturnahen Abschnitte der oberen Lützel<br />

• Ein ebenfalls relativ naturnahes kleines Gewässer am südlichen Ortsrand von Hoof<br />

• Die Ufergehölze mit kleinflächigen auewaldartigen Ausweitungen entlang der oberen Lützel<br />

sowie an dem Baunazufluss südlich von Hoof<br />

• Verschiedene kleinflächige Nasswiesenfragmente im Tal der oberen Lützel<br />

Pflege und Entwicklung<br />

lfd. Nr. Beschreibung mit Ortsbezug Priorität<br />

3305<br />

3306<br />

M Aufwertung der Biotopfunktion des nördlichen Zulaufs zur<br />

Lützel: Rücknahme der angrenzenden Ackernutzung, Entwicklung<br />

breiterer Ufersäume, (Weiter-) Entwicklung von Ufergehölzen<br />

M Aufwertung der Biotopfunktion des Mittelabschnitts der Lützel:<br />

Rücknahme der angrenzenden Ackernutzung, Entwicklung<br />

breiterer Ufersäume, punktuell Entwicklung von Ufergehölzen<br />

3007 B Dauerhafte Sicherung der vorhandenen Grünlandnutzung am<br />

Oberlauf der Lützel. Sicherung / Entwicklung einer standortangepassten<br />

Grünlandnutzung, Erhalt / Entwicklung von Ufersäumen<br />

entlang des Gewässers, Herausnahme der Gewässerparzelle<br />

und kleinflächiger Feuchtbereiche aus der<br />

Beweidung.<br />

3097 N Umwandlung von Ackerland in standortgemäßes Grünland im<br />

Niederungsbereich der Lützel<br />

3008<br />

3309<br />

B Dauerhafte Sicherung der vorhandenen Grünlandnutzung auf<br />

der Kuppe des Wolwers und im Bereich des nördlich angrenzenden<br />

Tälchens. Offenhaltung des Tälchens, Sicherung<br />

einer standortangepassten Grünlandnutzung, Erhalt / Entwicklung<br />

von Ufersäumen entlang des Gewässers, Herausnahme<br />

der Gewässerparzelle und kleinflächiger Feuchtbereiche<br />

aus der Beweidung.<br />

Im östlichen Teil Öffnung des verrohrten Abschnitts des Gewässers<br />

(vgl. LR Nr. 124)<br />

M Aufwertung der Biotopfunktion des Grabens : Rücknahme der<br />

angrenzenden Ackernutzung, Entwicklung breiterer Ufersäume,<br />

punktuell Entwicklung von Ufergehölzen<br />

3011 B Umwandlung des stark durch Nadelbäume bestimmten Waldbestandes<br />

in standorttypischen Laub(misch-)wald<br />

3312 M Aufwertung der Biotopfunktion des Zuflusses zur Bauna. Ab- II<br />

- 684 -<br />

I<br />

I<br />

II<br />

II<br />

II<br />

I<br />

III

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