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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

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sichtlich ihrer Bedeutung kleinräumig wechseln (z.B. technischer Verbau von Sohle oder<br />

Ufern, fehlende Schutzstreifen, steile Ufer, etc.), ist i. d. R. auch meist ein Bündel verschiedener<br />

Maßnahmen zur Verbesserung dieses Zustandes erforderlich. In der Maßnahmenkonzeption<br />

wird deshalb zunächst allgemein von 'Maßnahmen zur Aufwertung der Biotopfunktion'<br />

des Gewässers gesprochen, die dann durch Aufzählung der absehbar wichtigsten Einzelmaßnahmen<br />

weiter spezifiziert werden.<br />

Das Spektrum von 'Maßnahmen zur Aufwertung der Biotopfunktion' von Gewässern kann<br />

umfassen:<br />

• Ersatz technischen Ufer- oder Sohlverbaus durch ingenieurbiologische Bauweisen<br />

• Veränderungen im Quer- und / oder Längsprofil und damit im Fließverhalten<br />

• Entwicklung von Ufersäumen, bei gleichzeitiger Rücknahme angrenzender Nutzungen<br />

• Entwicklung von Ufergehölzen<br />

• Ersatz von Sohlabstürzen durch ingenieurbiologische Bauweisen<br />

• Offenlegung verrohrter Gewässerabschnitte<br />

• Änderungen in der Nutzung des engeren Auebereichs.<br />

Die genaue Festlegung der im einzelnen notwendigen, bzw. am jeweiligen Ort möglichen<br />

und sinnvollen Maßnahmen muss allerdings vertiefenden, umsetzungsorientierten Planungen<br />

vorbehalten bleiben. Dies betrifft insbesondere Gewässerabschnitte in Siedlungsbereichen,<br />

wo zum einen Rahmenbedingungen wie Flächenverfügbarkeit, vorhandene Siedlungs-<br />

oder Baustrukturen, Kosten, technische Machbarkeit, hydraulische Anforderungen an das<br />

Gewässer den Spielraum für mögliche Veränderungen oft deutlich einschränken, zum anderen<br />

aber auch Aspekte wie das Ortsbild, Freiraumnutzungen oder 'gewachsene' bau- und<br />

Nutzungsstrukturen mit zu berücksichtigen sind.<br />

Artenwahl bei der Entwicklung von Ufergehölzen<br />

Wie in der o.g. Richtlinie angesprochen bzw. festgelegt, sollte dem Zulassen und der Förderung<br />

der spontanen Gehölzentwicklung an Gewässerufern grundsätzlich der Vorrang vor<br />

Pflanzmaßnahmen gegeben werden. An vielen noch gehölzfreien Gewässerabschnitten, an<br />

denen in den letzten Jahren angrenzende Nutzungen zurückgenommen und Mahd-/ Unterhaltungsarbeiten<br />

reduziert wurden, sind Ansätze spontaner Gehölzentwicklung zu beobachten,<br />

aus der sich im Lauf von ca. 5 - 10 Jahren ein standortangepasster Gehölzbestand entwickeln<br />

wird.<br />

Es sollte deshalb einzelfallbezogen zunächst geprüft werden, ob die Förderung einer solchen<br />

Entwicklung zur Begründung eines angestrebten Gehölzbestandes ausreicht, oder ob<br />

Pflanzmaßnahmen erforderlich und sinnvoll sind.<br />

Werden Ufergehölze an Gewässern gepflanzt, so reicht i. d. R. eine Bepflanzung von ca. 70<br />

% der (gehölzfreien) Gewässerstrecken. Die übrigen Abschnitte können, zur Erzielung einer<br />

größeren Strukturvielfalt der spontanen Besiedlung überlassen bleiben.<br />

Die Artenwahl sollte sich entweder am Inventar teilweise bereits vorhandener Gehölzbestände<br />

oder an der potenziell natürlichen Vegetation orientieren.<br />

Entsprechend werden empfohlen:<br />

• an den etwas größeren Gewässern bzw. Gewässerunterläufen<br />

∗ Salix fragilis - Bruchweide<br />

∗ Alnus glutinosa - Schwarzerle<br />

∗ Fraxinus excelsior - Esche<br />

∗ Salix purpurea - Purpurweide<br />

∗ Crataegus monogyna und laevigata - Ein- und zweigriffeliger Weißdorn<br />

∗ Cornus sanguinea – Roter Hartriegel<br />

• an den Gewässeroberläufen, an kleinen Gewässern und Gräben:<br />

∗ Alnus glutinosa - Schwarzerle<br />

∗ Prunus padus - Traubenkirsche<br />

∗ Salix fragilis - Bruchweide<br />

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