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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Maßn.Nr. Kurzbeschreibung Umfang Maßn.Träger Prior.<br />

N 7017<br />

N 7018<br />

Weitere Maßnahmen<br />

• Pflanzung von Baum- und Strauchreihen entlang von Wirtschaftswegen<br />

• Heckenpflanzungen<br />

• Anlage von Ufergehölzen<br />

• Renaturierung der Leisel am nördlichen Ortsrand von Großenritte.<br />

• Verbreiterung der Gewässerparzelle des Tiefenbacharms, tolerieren von Gewässerverlagerungen<br />

infolge natürlicher Dynamik und Ufergehölzaufwuchs durch Sukzession Nr.<br />

7115<br />

Landschaftsraum 95: Waldgebiet „Interessentenwald Großenritte“<br />

Schutz<br />

• Im LSG „Habichtswald“ liegend.<br />

• flächiges Naturdenkmal Basaltkuppe des Burgberges Großenritte westlich des Ortes im<br />

Wald<br />

• Im Westlichen Teil Heilquellenschutzgebiet der Bad Emstaler Quelle.<br />

• Geschützte Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 31 HENatG: Alle naturnahen<br />

Fließgewässer im Waldgebiet.<br />

• Festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen: Verbesserung eines Feuchtgebietes im Bereich<br />

„Struth“ durch ergänzende Pflanzmaßnahmen. Anlage eines Feuchtgebiets im Bereich<br />

Fohlenstall.<br />

Die momentan zur Bauschuttaufbereitung genutzte Fläche ist eine genehmigte Erddeponie<br />

mit dem Rekultivierungsziel Laubwald.<br />

Ungestörte Waldentwicklung:<br />

Im Kap. 4.1.6.2 (Konfliktanalyse) wird darauf hingewiesen, dass im Interessentenwald Großenritte<br />

Waldflächen fehlen, die dem natürlich vorhandenen Potential an Standortbedingungen<br />

entsprechen und wo der Wald sich gleichzeitig ungestört entwickeln kann. Wegen der<br />

lange dauernden Umtriebszeiträume und der nicht ausreichenden Kenntnis zum Potential an<br />

Standortbedingungen sollen im <strong>Landschaftsplan</strong> aber keine konkreten Flächen vorgeschlagen<br />

werden, die für eine solche Entwicklung geeignet sind. Es wird vorgeschlagen, zusammen<br />

mit den Waldbesitzern ein langfristiges Konzept zu erarbeiten, in dem die offenen Fragen<br />

geklärt und schließlich ein Netz aus ungestörten Waldentwicklungsflächen im Waldgebiet<br />

eingerichtet wird. Denkbar wäre z.B., dass der Beginn dieses Netzes mit der Ernte von<br />

Holzflächen verknüpft wird.<br />

Landschaftsraum 96: Feldflur Lützel<br />

Schutz<br />

• Bis auf geplante Siedlungserweiterungsflächen nördlich Großenritte im LSG „Habichtswald“<br />

liegend.<br />

• Geschützte Lebensräume und Landschaftsbestandteile nach § 31 HENatG: Lützel und<br />

Nebenbäche im Nordwesten mit ihren Ufergehölzsäumen.<br />

• Festgesetzte Ausgleichsmaßnahmen: Waldrandaufbau an dem Wäldchen westlich des<br />

Lützelhofs.<br />

• Einige landschaftsbildprägende Einzelbäume (v.a. entlang der Lützel).<br />

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