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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

Verlust der Bodenfunktionen auf einer Flächen von ca. 0,6 ha.<br />

Wasser<br />

Keine erheblich negativen Auswirkungen zu erwarten<br />

Klima/Luft<br />

Beeinträchtigung des Luftleitpotentials der Ventilationsbahn mit Auswirkungen auf die klimaökologische<br />

Situation der Ortslage Hertingshausen. Da die gesamte Fläche mit Funktionsflächen<br />

Klima belegt sind, sind die Auswirkungen als erheblich negativ zu betrachten<br />

Landschaft<br />

Überbauung des alten Ortsrandes und Beeinträchtigung des Orts- und Landschaftsbildes,<br />

dadurch Einschränkung der Naherholung .<br />

Kultur-/Sachgüter<br />

keine<br />

4. Auswirkungen der Planung auf Schutzgebiete<br />

a) Verträglichkeitsprüfung nach § 34 BNatSchG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Naturschutzrecht<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

b) Verträglichkeitsprüfung bezügl. der Erhaltungsziele und Schutzzwecke der FFH- und<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Bestehende FFH- bzw. keine<br />

Vogelschutzgebiete<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

c) Flächen nach § 31 HENatG<br />

Bestehende Flächen keine<br />

Verträglichkeitsprüfung<br />

d) Flächen nach anderem Recht<br />

Bestehende Flächen Entlang des Ostrandes zieht sich eine Ausgleichsfläche nach §<br />

20 BNatSchG, welche als Ortsrandbegrünung gedacht war<br />

Verträglichkeitsprüfung Wahrscheinlich Entfall im Bereich des Eingriffsbereiches<br />

5. Zusammenfassende Bewertung<br />

Beschneidung der Funktionen des Leitbildes. Insgesamt ist mit negativen Auswirkungen<br />

zu rechnen, in Bezug auf die Umweltgüter Boden und Klima werden diese als erheblich<br />

negativ eingestuft.<br />

6. Vermeidung, Verringerung und Ausgleich<br />

Vermeidung und Maßnahmen<br />

zum Ausgleich<br />

nach der naturschutzrechtlichen<br />

Eingriffsregelung<br />

Neugestaltung des Ortsrandes, randliche Eingrünung v.a. nach<br />

Westen und Norden zur Einbindung in die Landschaft und Minimierung<br />

der Fernwirkung. Im Falle des Entfalls der Ausgleichsfläche<br />

Ersatz für diese.<br />

Renaturierung des technisch ausgebauten Grabens durch Hertingshausen<br />

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