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Landschaftsplan Zweckverband Raum Kassel

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<strong>Landschaftsplan</strong> <strong>Zweckverband</strong> <strong>Raum</strong> <strong>Kassel</strong><br />

_________________________________________________________________<br />

8 Positive und negative Umweltauswirkungen der Planung<br />

im Sinne von § 19a UVPG (mit Flächenbilanz)<br />

Bezüglich der Anforderungen an die SUP wurden die Verträglichkeitsprüfungen im <strong>Landschaftsplan</strong><br />

ergänzt um die Umweltbelange Mensch und Kultur- und Sachgüter. Bislang berücksichtigt<br />

wurden bereits in der Bestandserhebung als auch Bewertung Kulturdenkmale,<br />

soweit bekannt sowie flächenhafte Denkmale. Da der bisherige LP auch Fachplan für Erholung<br />

war, sind landschaftsbezogene Erholungsnutzungen, Bewertung von Wohnumfeld sowie<br />

gesundheitsgefährdende Belastungen des Bodens, teilweise Erfassung von Immissionen<br />

(z.B. KFZ) bereits berücksichtigt worden.<br />

In der Neufassung der Wirkungsanalysen wurden diese Parameter unter dem Eindruck der<br />

geänderten Gesetzgebung noch einmal vertiefend, soweit vorhanden, betrachtet und gewürdigt.<br />

Aufgrund einer Zustandserfassung und –bewertung von Natur und Landschaft sowie der<br />

Aufstellung von Leitbildern für die einzelnen Landschaftsräume werden notwendige und geeignete<br />

Maßnahmen und Flächen mit besonderer Bedeutung für Naturschutz und Landschaftspflege<br />

der Naturschutzgesetzgebung ermittelt und im Planwerk festgesetzt.<br />

Die zu erwartenden positiven Umweltauswirkungen lassen sich folgendermaßen beschreiben.<br />

• Renaturierung der Fließgewässer und Wiederherstellung der Flußauen unter Freihaltung<br />

der Überschwemmungsgebiete von baulichen Anlagen<br />

• Sicherung und Pflege der Auen als Retentionsraum sowie als Brut- Rast- und Nahrungsbiotope<br />

für die Vogelwelt sowie als Grundgerüst für den verbandsweiten Biotopverbund<br />

zur Entwicklung funktionsfähiger ökologischer Wechselbeziehungen von<br />

Flora und Fauna<br />

• Festsetzung von Klimafunktionsräumen als Kaltluft/Frischluftentstehungsgebiete sowie<br />

deren Leitsysteme in die besiedelten Räume zum Erhalt bzw. Förderung und<br />

Verbesserung der klimahygienischen und gesundheitlichen Situation<br />

• Herstellung und Sicherung eines Grünsystems durch Sicherung/ Freihaltung sowie<br />

Verbindung bedeutsamer Grünzugselemente wie Auenbereiche, innerstädtische<br />

wohnungsnahe Freiräume, Parks, Plätze zur Naherholung. Klimaräume, Grünzonen<br />

oder Auen wirken in ihren Funktionen kumulativ.<br />

Verträglichkeitsprüfung der geplanten grünordnerischen Darstellungen und Maßnahmen<br />

des <strong>Landschaftsplan</strong>es auf die verschiedenen Schutzgüter<br />

(Karten siehe im Kartenteil)<br />

Verträglichkeitsprüfung auf das Schutzgut Klima/Luft<br />

Gesamtprüfung<br />

Die Verträglichkeitsprüfung bezieht sich zum Einen auf die in der Karte Maßnahmen dargestellten<br />

Klimafunktionsflächen sowie auf die in der Konfliktkarte dargestellten Überwärmungsflächen<br />

der höchsten Stufe der Klimabewertungskarte. Insgesamt werden ca. 9,5 %<br />

der Klimafunktionsflächen von Darstellungen des <strong>Landschaftsplan</strong>es überlagert (siehe Karte<br />

und Tabelle).<br />

Die Klimafunktionsflächen stellen wesentlich auch die Klimaleitbahnen im Verbandsgebiet<br />

dar. Die in diesen Bereichen überlagernden T- und S- Flächen dienen der Sicherung und<br />

Entwicklung der hier zumeist vorkommenden Auenbereiche, Grünverbindungen und/oder<br />

Naherholungsbereiche. Größere Anpflanzungen sind innerhalb dieser Maßnahmenflächen<br />

nicht zu erwarten, in wenigen Fällen wird in Auenbereichen fließgewässerbegleitende Vegetation<br />

vorgeschlagen, welche längs der Kaltluftströme liegt und somit deren Abfluss nicht<br />

behindern kann.<br />

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