18.01.2013 Aufrufe

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Erfolgreiche ePaper selbst erstellen

Machen Sie aus Ihren PDF Publikationen ein blätterbares Flipbook mit unserer einzigartigen Google optimierten e-Paper Software.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

sche Dateien, die der polizeilichen Aufgabenerfüllung in Bezug auf bestimmte Erscheinungsformen<br />

der Kriminalität dienen sollen. Diese werden mir regelmäßig zur Kenntnisnahme und<br />

datenschutzrechtlichen Prüfung von den Polizeipräsidien zugesandt (vgl. Nr. 5.4). Im Rahmen<br />

meiner datenschutzrechtlichen Prüfungen von Polizeidienststellen habe ich die Speicherungen in<br />

mehreren dieser Dateien geprüft. Eine Auswahl meiner Prüfungsfeststellungen ist im folgenden<br />

dargestellt:<br />

5.3.5.1 Arbeitsdatei "Lagebild" (LAGEB)<br />

Die Datei dient einem Polizeipräsidium und seinen Direktionen zur Erstellung eines aktuellen<br />

Lagebildes mittels eines EDV-unterstützten Meldewesen, der Zusammenführung der aus den<br />

Neuigkeitsmeldungen der einzelnen Polizeidienststellen gewonnen Informationen bei den Poli-<br />

zeidirektionen und bei dem Polizeipräsidium. Erfaßt werden Delikte der Eigentumskriminalität,<br />

Straftaten gegen höchstpersönliche Rechtsgüter sowie sonstige Ereignisse, Fahndungsansätze/-<br />

hinweise und -ersuchen. Eine themenmäßige Aufarbeitung ist durch eine Schlagwortliste möglich,<br />

die 190 verschiedene Begriffe enthält.<br />

Bei einer Polizeidirektion habe ich Datenspeicherungen zu verschiedenen ausgewählten Schlag-<br />

worten überprüft. Kritik habe ich insbesondere an den Speicherungen mit dem Schlagwort<br />

"Landfahrbewegung - LAND"geübt. Die Speicherungen betreffen polizeiliche Erkenntnisse über<br />

den Aufenthalt von Landfahrern unterschiedlicher Nationalität auf öffentlichen Plätzen in ver-<br />

schiedenen Orten des Direktionsbereiches. In Einzelfällen ist der Name des verantwortlichen<br />

Sippenführers gespeichert. Ferner wurden in den meisten Fällen alle Kfz-Kennzeichen der festgestellten<br />

Zug- und Wohnwagen dokumentiert. Mit einer Ausnahme waren im Zusammenhang<br />

mit der Feststellung der Landfahrer keine Sicherheitsstörungen dokumentiert. Auf Nachfrage<br />

wurde seitens der Polizeidirektion erklärt, daß die Speicherung von Landfahrerbewegungen im<br />

Rahmen der vorbeugenden Bekämpfung von Straftaten insbesondere auf dem Einbruchsektor<br />

erforderlich sei. Dadurch sollen die Dienststellen aktuell über den Aufenthalt von Landfahrersippen<br />

im Zuständigkeitsbereich informiert werden. Dies diene zum einen der Unterstützung der<br />

Fahndung aber auch zum anderen als begleitende Maßnahme bei der Ermittlung von Straftaten,<br />

die nach dem Aufenthalt dieser Personengruppen bekannt werden.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!