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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Sollte sich der Gesetzgeber trotzdem für die Aufnahme der Medikationsdaten in die KVK und<br />

für die Verpflichtung zur Vorlage dieser Informationen entschließen, müßte der KVK angesichts<br />

der "Auslagerung medizinischer Patientendaten" auf die Versicherten (die die Karte ja mit sich<br />

herumtragen) ein dem Arztgeheimnis entsprechender Schutz von Patientendaten gesichert werden.<br />

Die 53. Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der Länder hat für den Bereich<br />

freiwilliger Patientenchipkarten bereits eine Entschließung zur Sicherstellung des Schutzes<br />

medizinischer Datenbestände außerhalb von ärztlichen Behandlungseinrichtungen gefaßt (vgl.<br />

Anlage 8 zu diesem <strong>TB</strong>); erst recht müßte der Gesetzgeber die Patientendaten auf der KVK<br />

entsprechend dem Arztgeheimnis schützen, wenn er Kassenpatienten gesetzlich dazu verpflichtet,<br />

ihre medizinischen Daten in Form der KVK selbst aus dem Schutzbereich des Arztgeheimnisses<br />

herauszutragen.<br />

4.8 Medizinischer Dienst der Krankenversicherung (MDK)<br />

4.8.1 EDV-Verfahren "ISmed-Neu"<br />

Unter Nr. 4.4.1 meines 17. Tätigkeitsberichts - 1996 - habe ich über meine datenschutzrechtliche<br />

Prüfung bei der Hauptverwaltung des MDK in <strong>Bayern</strong> berichtet. Zu den seinerzeit offenen Fra-<br />

gen kann ich über folgende weitere Entwicklungen berichten:<br />

a. Automatisierte Gutachtenspeicherung:<br />

Der MDK darf nach den §§ 276 Abs. 2 Satz 6 SGB V/97Abs. 3 Satz 3 SGB XI in Dateien<br />

nur Angaben zur Person und Hinweise auf bei ihm vorhandene Akten aufnehmen. In<br />

Dateien dürfen - wie bereits berichtet - über die übliche Abwicklungsdauer eines Begutachtungsverfahrens<br />

(mit EDV-unterstützter Gutachtenerstellung) hinaus automatisiert<br />

auswertbare medizinische Begutachtungsergebnisse nur so gespeichert werden, daß keine<br />

Identifizierung der begutachteten Personen mehr möglich ist.<br />

Mittlerweile sind meine diesbezüglichen Bedenken bezüglich der "Statistik-Datei" und<br />

der "Statistik-Datei Pflege" im DV-System "ISmed", das den MDKen in den Ländern

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