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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

7.1.3 Gesetzgebungsarbeiten zu einem Strafverfahrensänderungsgesetz<br />

In meinem letzten Tätigkeitsbericht habe ich unter Nr. 7.1.1 über den Stand der Gesetzgebungs-<br />

arbeiten zu einem Strafverfahrensänderungsgesetz berichtet. Kurz nach Redaktionsschluß zum<br />

letzten Tätigkeitsbericht hat die letzte Bundesregierung den Entwurf eines Strafverfahrensänderungsgesetzes<br />

1996 vorgelegt, der gegenüber dem Vorentwurf völlig überarbeitet wurde und<br />

insbesondere Regelungen zu folgenden Bereichen enthielt:<br />

• öffentliche Fahndung nach Beschuldigten und Zeugen (auch durch Inanspruchnahme<br />

von Publikationsorganen)<br />

• längerfristige Observation<br />

• Erteilung von Auskünften aus Akten und die Akteneinsicht für Gerichte, Staatsanwalt-<br />

schaften, Behörden, Privatpersonen (auch für wissenschaftliche Zwecke)<br />

• Verwendung personenbezogener Daten, die für Zwecke der Strafverfolgung erhoben<br />

wurden, auch für präventivpolizeiliche Zwecke<br />

• Auskunftsanspruch des Betroffenen<br />

In meiner Stellungnahme zu dem Gesetzentwurf habe ich zunächst darauf hingewiesen, daß nach<br />

wie vor Regelungen über die Aufbewahrung, Aussonderung und Vernichtung der Strafakten<br />

fehlen. Ich habe daran erinnert, daß die Konferenz der Datenschutzbeauftragten des Bundes und<br />

der Länder bereits auf ihrer 49. Konferenz am 09./10.03.1995 entsprechende Forderungen aufgestellt<br />

hat (s. Anlage 1). Danach sollte der Gesetzgeber die grundlegende Entscheidung über die<br />

Aufbewahrungsdauer selbst treffen.<br />

Ferner habe ich eine Regelung vorgeschlagen, wonach auch außerhalb einer mündlichen Verhandlung<br />

ein Schweigegebot durch das Gericht verhängt werden kann. Im übrigen habe ich mich<br />

insbesondere zu folgenden Bereichen geäußert:

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