18.01.2013 Aufrufe

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

MEHR ANZEIGEN
WENIGER ANZEIGEN

Sie wollen auch ein ePaper? Erhöhen Sie die Reichweite Ihrer Titel.

YUMPU macht aus Druck-PDFs automatisch weboptimierte ePaper, die Google liebt.

Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

• Übergang zum Internet nur an einer zentralen Stelle<br />

• Absicherung dieses Übergangs durch ein Firewall-System<br />

• restriktive Freischaltung von Diensten und Ports<br />

• verbindliche Sicherheitsgrundsätze für alle Teilnehmer<br />

• Einrichtung eines zentralen Notfall- und Aktionsteams (CERT) mit weitreichenden Be-<br />

fugnissen<br />

• Einrichtung weiterer CERT in den jeweiligen Subnetzen.<br />

Der Zugang zum BYBN erfolgt in der Regel über Festverbindungen. Der Zugang über ISDN-<br />

Wählverbindungen zu einem Einwählknoten des Providers ist ebenfalls möglich. In diesem Fall<br />

wird zusätzlich eine Rufnummernidentifizierung durchgeführt und das Sicherheitsprotokoll<br />

CHAP (CHallenge Authentication Protocol) angewendet.<br />

Angeschlossene Behörden können bei Bedarf und je nach Anschlußumfang ihre eigenen Netze<br />

oder besonders sensible Teile davon mit eigenen Firewall-Systemen, die vom zentralen CERT<br />

freigegeben oder vom Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) zertifiziert<br />

wurden, zusätzlich schützen. Dadurch sind im Bayerischen Behördennetz Kaskadierungen von<br />

Firewall-Systemen möglich. Grundsätzlich gilt, daß jede angeschlossene Behörde für ihr eigenes<br />

Netz selbst verantwortlich ist.<br />

Der Zugangsschutz zu Diensten und Applikationen wird in erster Linie auf Anwendungsebene<br />

(meist durch Paßwortmechanismen) realisiert.<br />

Da im BYBN das aus dem Internet bekannte TCP/IP als Standardprotokoll verwendet wird, sind<br />

zusätzliche Maßnahmen erforderlich, um auch innerhalb des Behördennetzes eine vertrauliche<br />

und nicht manipulierbare Datenübertragung zu gewährleisten. Dazu dienen die Bemühungen im<br />

Projekt BASILIKA. Der flächendeckende Einsatz dieser Lösungen steht aber noch aus, so daß<br />

die Sicherheit schutzwürdiger personenbezogener Daten bei der Übertragung über das Bayerische<br />

Behördennetz derzeit nicht in vollem Umfang gegeben ist. Hierauf habe ich die Staatskanzlei<br />

hingewiesen.

Hurra! Ihre Datei wurde hochgeladen und ist bereit für die Veröffentlichung.

Erfolgreich gespeichert!

Leider ist etwas schief gelaufen!