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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Verbessert werden sollte auch die meinen Feststellungen zufolge lückenhafte Unterrichtung der<br />

Polizei über den Verfahrensausgang durch die Staatsanwaltschaften. Das Justizministerium hat<br />

die Staatsanwaltschaften auf die Bedeutung und die Notwendigkeit der Mitteilung über den Verfahrensausgang<br />

und ggf. des Wegfalls des Tatverdachts hingewiesen.<br />

Darüberhinaus sollte die Polizei von der Staatsanwaltschaft in jedem Fall, in dem der Tatverdacht<br />

entfallen ist, hierüber informiert werden, damit sie der gesetzlichen Löschungsverpflichtung<br />

nachkommen kann. Die Anordnung einer solchen Mitteilung an die Polizei darf nicht, wie<br />

bisher, davon abhängig gemacht werden, ob der Beschuldigte vernommen wurde oder ob er ein<br />

besonderes Interesse an der Mitteilung der Einstellung hat.<br />

Ferner habe ich auch darauf hingewiesen, daß der Beschuldigte in Fällen, in denen er keine<br />

Kenntnis vom Verfahren hat, auch nicht mit der Möglichkeit der Speicherung in polizeilichen<br />

Dateien rechnet. Um seine grundsätzlich bestehenden Rechte auf Auskunft, ggf. Berichtigung,<br />

Sperrung oder Löschung gegenüber der Polizei wahrnehmen zu können, halte ich es für erfor-<br />

derlich, daß er über die Einstellung des Verfahrens informiert wird. Der Beschuldigte hat - selbst<br />

wenn er völlig unschuldig in Verdacht geraten ist - ohne entsprechende Mitteilung keine Chance,<br />

auf eine Löschung in polizeilichen Dateien hinzuwirken. Ich habe daher gegenüber dem Staatsministerium<br />

der Justiz ausgeführt, daß das Gesetz verfassungskonform dahingehend auszulegen<br />

ist, daß auch jeder Beschuldigte, der vom Verfahren keine Kenntnis hat, über die Einstellung zu<br />

informieren ist.<br />

Das Justizministerium hat mir mitgeteilt, daß meine beiden letztgenannten Forderung mit den<br />

Leitern der Staatsanwaltschaften besprochen und ich über das Ergebnis unterrichtet werde.<br />

Weitere Forderungen an das Staatsministerium des Innern zur Reduzierung der hohen Anzahl<br />

von KAN-Speicherungen sind in den nachfolgenden Beiträgen erläutert.

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