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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

Auf ihrer 74. Konferenz im Herbst 1997 stellte die ASMK zum Bericht der Arbeitsgruppe fest,<br />

daß nach ihrer Auffassung im Bereich der Sozialleistungen Handlungsbedarf sowohl im Hinblick<br />

auf einen Mißbrauch ausschließenden Einsatz der begrenzten finanziellen Mittel als auch auf<br />

einen möglichst effektiven Vollzug besteht. Dieser Beschluß der 74. ASMK bezieht in erfreulicher<br />

Weise auch datenschutzrechtliche Belange ein, indem er auf die Abwägungsnotwendigkeit<br />

mit datenschutzrechtlichen Belangen hinweist und der Bundesregierung sowohl den Bericht der<br />

Arbeitsgruppe als auch die Entschließung der Datenschutzbeauftragten zur Prüfung übermittelt.<br />

Der Beschluß lautet auszugsweise wörtlich:<br />

"... Die Ministerinnen und Minister, Senatorinnen und Senatoren für Arbeit und Soziales der<br />

Länder sind sich bewußt, daß im Einzelfall schwierige Güterabwägungen zwischen den Interes-<br />

sen der Solidargemeinschaften als Ganzem an einem zielgenauen Ressourceneinsatz und den<br />

Interessen der einzelnen Leistungsempfänger bzw. Antragsteller an der Wahrung ihres informa-<br />

tionellen Selbstbestimmungsrechts zu treffen sind und daß beide Güter gleichberechtigt nebeneinander<br />

stehen. ... Die Ministerinnen und Minister ... bitten die Bundesregierung, die erforderli-<br />

chen Schritte zur Realisierung eines verbesserten Datenaustauschs in diesem Sinne in die Wege<br />

zu leiten, dabei unter Einschluß des Gesprächsangebotes der Datenschutzbeauftragten den Be-<br />

richt der Arbeitsgruppe und die Entschließung der Datenschutzbeauftragten des Bundes und der<br />

Länder ... in die Prüfung einzubeziehen und der ASMK bis zum nächsten Jahr zu berichten. Die<br />

Länder sagen zu, alle geeigneten Maßnahmen für eine Verbesserung des Datenaustauschs unter<br />

Beachtung des Rechts der informationellen Selbstbestimmung zu ergreifen und fordern auch die<br />

Vollzugsbehörden auf, entsprechend tätig zu werden."<br />

4.3 Gesetzesantrag des Freistaats <strong>Bayern</strong>: "Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von<br />

Arbeitsanreizen und zur Vermeidung von Mißbrauch in der Sozialhilfe" (BR-Drs. 388/98<br />

vom 29.04.1998)<br />

Als Reaktion auf den vorstehend zitierten Beschluß der 74. ASMK brachte <strong>Bayern</strong> beim Bundesrat<br />

den Entwurf eines Gesetzes zur Schaffung von Arbeitsanreizen und zur Vermeidung von<br />

Mißbrauch in der Sozialhilfe ein. Dieser Gesetzesentwurf wurde vom Bundesrat bis Redaktions-

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