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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

3.3.3 Krankenhausinformationssystem in den städtischen Krankenhäusern Münchens<br />

Im Dezember 1996 beschloß der Stadtrat der Landeshauptstadt München die Einführung der<br />

Anwendungssoftware SAP R/3 in den städtischen Krankenhäusern. Wie ich dem Erfahrungsaustausch<br />

mit anderen Landesbeauftragten für den Datenschutz entnehmen konnte, findet diese -<br />

nicht speziell für Krankenhäuser entwickelte - Software auch in anderen Kliniken bundesweit<br />

Anwendung. Im einzelnen haben sich bei meinen Prüfungen folgende Problembereiche ergeben:<br />

• Die gem. Art. 26 Abs. 1 BayDSG vor dem erstmaligen Einsatz von automatisierten Ver-<br />

fahren erforderliche datenschutzrechtliche Freigabe ist nicht erfolgt. Im Rahmen der<br />

Freigabe hat die zuständige Stelle zu prüfen, ob die beabsichtigte Verarbeitung personenbezogener<br />

Daten datenschutzrechtlich zulässig ist. Die Freigabe dient also der Problem-<br />

lösung vor dem Echteinsatz eines automatisierten Verfahrens. Abgesehen hiervon<br />

könnte eine vor dem Einsatz erfolgte datenschutzrechtliche Freigabe auch kostspielige<br />

Änderungen einer Software verhindern helfen, falls sich das Verfahren als mit den datenschutzrechtlichen<br />

Bestimmungen unvereinbar erweist.<br />

• Weiterhin wurde es versäumt, bereits vor dem Einsatz dieser Software mit Echtdaten<br />

wenigstens ein grundsätzliches System von Zugriffsberechtigungen zu entwickeln (vgl.<br />

Art. 26 Abs. 2 Nr. 7 i.V.m. Art. 27 BayDSG). Wie ich mich inzwischen in einem der<br />

Krankenhäuser überzeugen konnte, kann ein solches Berechtigungskonzept im Rahmen<br />

von SAP R/3 durchaus entwickelt werden. Näheres zu seiner Ausgestaltung enthält dieser<br />

Tätigkeitsbericht unter Nr. 3.3.2. In künftigen Prüfungen werde ich mein Augenmerk<br />

verstärkt auf die Ausgestaltung eines schriftlichen Berechtigungskonzepts und dessen<br />

technische Umsetzung legen.<br />

• Neben einem detaillierten Berechtigungskonzept ist zur technisch-organisatorischen Absicherung<br />

einer rechtmäßigen Datenverarbeitung die (teilweise) Protokollierung der<br />

Zugriffe notwendig; sie muß angesichts des damit verbundenen Aufwands in einem angemessenen<br />

Verhältnis zum Schutzzweck stehen. Sie ist insbesondere dafür geeignet,<br />

feststellen zu können, ob innerhalb der jeweiligen Berechtigungen mißbräuchliche Zugriffe<br />

erfolgt sind. Die Protokollierung der Zugriffe macht die vorher dargestellte Erar-

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