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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

im Behördennetz ausgesprochen. Dadurch, daß TrustedMime im europäischen Raum entwickelt<br />

wurde, können die sich auch aus bestehenden Exportbeschränkungen ergebenden Nachteile für<br />

nicht-europäische Kryptoprodukte vermieden werden. Der Freistaat <strong>Bayern</strong> beabsichtigt, für<br />

TrustedMime eine Generallizenz zu erwerben. Zum Redaktionsschluß waren die Verhandlungen<br />

mit dem betreffenden Unternehmen leider noch nicht abgeschlossen.<br />

Vor diesem Hintergrund befindet sich auch eine Zertifizierungsinfrastruktur für das Bayerische<br />

Behördennetz in Aufbau. Die Wurzelinstanz für die Verwaltung der öffentlichen Schlüssel für<br />

Verschlüsselung und Signatur wird beim Landesamt für Statistik und Datenverarbeitung eingerichtet<br />

(Trust Center, Certification Authority). Sie stellt auch den X.500-Verzeichnisdienst zur<br />

Verfügung. Bei den am BYBN teilnehmenden Behörden können bei Bedarf weitere Zertifizierungs-<br />

und Registrierungsinstanzen eingerichtet werden.<br />

Ich begrüße die gewählten Ansätze in BASILIKA und die Entscheidung, nicht auf die Verfügbarkeit<br />

der technischen Komponenten und Sicherheitsinfrastruktur nach dem Signaturgesetz<br />

(siehe Abschnitt 19.1.4, "Einsatz kryptografischer Verfahren") zu warten. Die Bemühungen nach<br />

einem flächendeckenden Einsatz von Sicherheitskomponenten müssen rasch weiter vorangetrie-<br />

ben werden. Ein wichtiger Schritt ist mit der Entscheidung für TrustedMime und den Verhandlungen<br />

zum Erwerb einer Generallizenz bereits getan. Es kommt nun darauf an, die noch laufen-<br />

den Verhandlungen bald zu einem erfolgreichen Abschluß zu bringen und dieses Produkt auch<br />

rasch zur Absicherung von E-Mail flächendeckend einzusetzen.<br />

Erst wenn alle derzeit bekannten Schwachstellen beseitigt sind, kann das Bayerische Behörden-<br />

netz auch den erwarteten Nutzen für die Verwaltung bringen. Auf die Sicherheitslücken habe ich<br />

- wie bemerkt - mehrfach hingewiesen. Ich werde die Entwicklungen weiter verfolgen. Eine<br />

Nutzung dieses offenen Netzes für die Übermittlung von personenbezogenen Informationen,<br />

ohne Einsatz entsprechender Sicherheitsmaßnahmen, werde ich beanstanden.<br />

Zentrale Übergänge zu anderen Auskunftssystemen<br />

Ein weiteres wesentliches Ziel des Bayerischen Behördennetzes ist die Reduzierung der bisher<br />

anfallenden, z.T. recht hohen Kommunikationskosten mit anderen zentralen Systemen. Aus diesem<br />

Grund hat das LfStaD in enger Abstimmung mit dem Bundesverwaltungsamt im Behördennetz<br />

einen zentralen Zugang zum Ausländerzentralregister (AZR) bereitgestellt.<br />

Dabei wurden eine ganze Reihe weiterer Sicherheitsmaßnahmen, die über die sonstigen, im Behördennetz<br />

vorhandenen Maßnahmen hinausgehen, ergriffen. Es konnten die im AZR üblichen

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