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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

5.3.5.2 Datei "Sittlichkeitsdelikte" (SITTE)<br />

Die GAST-Datei SITTE wird bei einer Polizeidirektion geführt. Nach der zur Datei ergangenen<br />

Errichtungsanordnung dient sie der Bekämpfung von Sittlichkeitsdelikten im Bereich der Polizeidirektion,<br />

insbesondere der Zuordnung von Tätern zu bislang ungeklärten Straftaten anhand<br />

des modus operandi, der Täterbeschreibung sowie der Auswahl des Opfers durch den Täter. Neben<br />

Taten und Tätern von Vergewaltigung, sexuellen Mißbrauch von Kindern, sexueller Nötigung<br />

und Exhibitionismus werden unter der Kategorie "Sonstiges" auch "Delikte" erfaßt, die<br />

oben genannte Bereichen nicht zuzuordnen sind. Bei meiner datenschutzrechtlichen Prüfung der<br />

Polizeidirektion habe ich insbesondere diese Speicherungen auf ihre Zulässigkeit hin überprüft.<br />

Dabei stellte ich aber auch eine Speicherung zu einer männlichen Person fest, die allein deshalb<br />

in der Datei erfaßt worden war, weil sie bei einer polizeilichen Verkehrskontrolle mit Frauenkleidern<br />

in ihrem Pkw angetroffen wurde. Nachdem weder Anhaltspunkte für die Begehung von<br />

Straftaten zu der Person vorlagen, noch ein Gefährdungspotential aus dieser Neigung erkennbar<br />

war, war ihre Speicherung alleine aufgrund ihrer offenkundigen straflosen sexuellen Neigung<br />

unzulässig. Die Polizeidirektion hat mir mitgeteilt, daß die Mitarbeiter unterrichtet wurden. Das<br />

zuständige Polizeipräsidium und das Staatsministerium des Innern wurden von mir über den<br />

Sachverhalt in Kenntnis gesetzt.<br />

5.3.6 INPOL-Fahndungsbildschirm<br />

Im Informationssystem der Polizei (INPOL) erfolgen bundesweit Speicherungen, wenn die Personen<br />

z.B. zur Festnahme oder Aufenthaltsermittlung von der Justiz gesucht werden. Durch Bürgereingaben<br />

wurde mir bekannt, daß erhebliche Probleme auftreten können, wenn ein gesuchter<br />

Straftäter mit einer anderen Person identische Personalien hat oder der Gesuchte die Personalien<br />

einer anderen realen Person verwendet. Wenn nun der rechtmäßige Träger der Personalien in<br />

eine polizeiliche Kontrolle gerät, kann es zu einschneidenden Maßnahmen der Polizei gegenüber<br />

der nicht gesuchten Person kommen.<br />

Grundsätzlich hat die Polizei für diese Fälle Vorsorge getroffen. In den meisten Fällen erhält die

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