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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

• Schaffung differenzierter Speicherungsfristen für die unterschiedlichen Personenkatego-<br />

rien (z.B. Beschuldigter, Zeuge)<br />

• Verzicht auf die Speicherung von Daten, die für den Dateienzweck nicht erforderlich sind<br />

• Schaffung von Dokumentationspflichten für die Nachprüfbarkeit der Speicherungen (z.B.<br />

Darstellung der Grundlagen für die Annahme der Polizei eine Person gehöre zu einer bestimmten<br />

belasteten Personengruppe)<br />

Forderungen zu einzelnen Errichtungsanordnungen sind nachfolgend dargestellt:<br />

5.4.1 Errichtungsanordnung zur Datei "System zur Verknüpfung von Gewaltverbrechen"<br />

(VICLAS)<br />

Das Staatsministerium des Innern hat mir die Errichtungsanordnung zur Datei "VICLAS" zugesandt.<br />

In einem zunächst bei einem Polizeipräsidium pilotierten und zwischenzeitlich bei der<br />

gesamten bayerischen Polizei eingesetzten Projekt sollen moderne Methoden zur Bekämpfung<br />

von Tötungsdelikten sowie Sexualdelikten unter Anwendung von Gewalt angewandt werden.<br />

Der Grundgedanke dieses neuen Verfahrens, welches in den USA und in Kanada seinen Ursprung<br />

hat, basiert insbesondere auf einer ausführlichen deliktsspezifischen Tatortanalyse und<br />

ggf. in geeigneten Fällen auf der Erstellung eines Täterprofils. Das Datenbanksystem VICLAS<br />

ergänzt diese beiden Instrumentarien, indem es ermöglicht, Serienzusammenhänge im Bereich<br />

der Tötungs- und Sexualdelikte auf überregionaler Ebene zu erkennen. Besonders vor dem Hintergrund<br />

der in der jüngsten Vergangenheit bekanntgewordenen Mord- und Mißbrauchsfälle, bei<br />

welchen insbesondere Kinder die Opfer waren, sehe ich die Notwendigkeit, Grundlagen für eine<br />

innovative Bekämpfung dieser Straftaten zu schaffen. Klarstellungsbedarf habe ich jedoch bei<br />

nachfolgendem Punkt gesehen und mich deshalb an das Staatsministerium des Innern gewandt:<br />

Die Errichtungsanordnung sieht vor, daß "verdächtiges" Ansprechen von Kindern und Jugendlichen<br />

in der Datei VICLAS gespeichert werden soll. Ich habe das Staatsministerium des Innern<br />

gefragt, was darunter zu verstehen sei und wie die Grenzen zwischen Ansprechen und "verdächtigem<br />

Ansprechen" gezogen werden können. Das Ministerium hat mir dazu mitgeteilt, daß ein

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