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18. TB - Bayern - Datenschutzbeauftragter

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Der Bayerische Landesbeauftragte für den Datenschutz<br />

<strong>18.</strong> Tätigkeitsbericht, 1998; Stand: 16.12.1998<br />

_____________________________________________________________________________<br />

der Deutschen Gesellschaft für Sozialmedizin und Prävention (DGSMP), der Deutschen Region<br />

der Biometrischen Gesellschaft und von der Konferenz der Datenschutzbeauftragten zustimmend<br />

zur Kenntnis genommen wurde.<br />

Danach gibt es folgende rechtliche Rahmenbedingungen für die Forschung mit personenbezogenen<br />

Daten:<br />

• Die Forschung mit anonymisierten Daten ist jederzeit ohne datenschutzrechtliche Vorgaben<br />

möglich. Ob hierbei eine absolute Anonymisierung notwendig ist oder eine faktische<br />

Anonymisierung ausreicht, richtet sich nach den jeweiligen (landes-)rechtlichen Bestimmungen.<br />

• Die Verarbeitung personenbezogener Daten wird im Rahmen epidemiologischer For-<br />

schung in der Regel auf der Basis einer Einwilligung der Betroffenen erfolgen. Erforderlich<br />

für die Wirksamkeit einer solchen Einwilligung sind die umfassende Information der<br />

Betroffenen über die vorgesehene Datenverarbeitung und in der Regel die Schriftform<br />

der Einwilligungserklärung.<br />

• Eine Forschung mit personenbezogenen Daten ohne Einwilligung des Betroffenen ist in<br />

einzelnen gesetzlichen Bestimmungen, wie z.B. dem Bayer. Krankenhausgesetz, unter<br />

bestimmten Voraussetzungen vorgesehen.<br />

• Eine Zweckänderung ist bei der Verarbeitung anonymisierter Daten unproblematisch.<br />

Bei der Verarbeitung personenbezogener Daten besteht die Möglichkeit, Einwilligungserklärungen<br />

so zu formulieren, daß eine eventuelle inhaltliche Änderung bzw. Ausweitung<br />

der Fragestellungen der Studie mit umfaßt ist. Andererseits muß die Einwilligungserklärung<br />

jedoch hinreichend bestimmt sein. Ob der Betroffene eine solche Erklärung<br />

unterschreibt, ist eine Frage der Akzeptanz des Vorhabens. In Betracht kommt darüber<br />

hinaus auch eine Anwendung der datenschutzrechtlichen Regelungen über die Zweckänderung<br />

personenbezogener Daten.

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